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08.05.2017, 18:26 | #1 |
Forum-Mitglied Registriert seit: 21.03.2010
Ort: Hohenstein / Untertaunus
Beiträge: 96
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Einfuhrproblem mit Unity RV-26
Hiho,
ich habe aktuell ein Einfuhrproblem beim Zoll. Und zwar habe ich ein Unity RV-26 Beacon Light in den USA gekauft. Der Zoll in Wiesbaden verlangt jetzt allerdings eine Betriebsanleitung und die CE-Kennzeichnung. In Köln gabs da nie Probleme... Zeit dafür habe ich bis ende nächster Woche, sonst wird die Lampe wieder zurückgeschickt. Kann mir hier evtl jemand helfen? Grüßli, Alex |
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08.05.2017, 18:48 | #2 |
Gold-Mitglied Name: Steve
Registriert seit: 11.01.2010
Beiträge: 5.638
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So ein Quatsch.
Schreib denen, dass es allein ein Sammelobjekt ist, was nicht für den Verkehr in DE gedacht ist. Eine CE-Kennzeichnung kann es nicht haben, weil es nie für den europäischen Markt gedacht war. Was soll denn eine Bedienungsanleitung bringen? 12V auf die Orgel und das Karussel leuchtet. Du bist Privatperson, da musst du nix nachweisen sofern es im privaten Bereich bleibt. Notfalls verweist du hier auf das Forum und die anderen Sammler. |
08.05.2017, 19:58 | #3 |
Forum-Mitglied Registriert seit: 21.03.2010
Ort: Hohenstein / Untertaunus
Beiträge: 96
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Das habe ich. Hat den vom Zoll nicht interessiert. Der sagte, daß der Verwendungszweck egal sei, bei der Einfuhr müsse ich beides vorweisen.
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08.05.2017, 20:29 | #4 |
Gold-Mitglied Registriert seit: 09.01.2011
Beiträge: 3.253
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Dann wende dich direkt an den Amtsvorsteher vom Zollamt.
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"a wise man speaks because he has something to say, a fool speaks because he has to say something"
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08.05.2017, 21:02 | #5 |
Gold-Mitglied Name: Steve
Registriert seit: 11.01.2010
Beiträge: 5.638
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Sowas hat hier noch niemand vorweisen müssen. Egal wie groß oder teuer das Produkt war.
Rechnung war das einzige Dokument was man verlangte. |
08.05.2017, 21:30 | #6 | |
Bronze-Mitglied Name: Lukas
Registriert seit: 11.10.2016
Beiträge: 147
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Scheint tatsächlich entsprechende Vorschriften zu geben:
Zitat:
Da müsste man wohl nachfragen, welche Überwachungsbehörde informiert wurde und die mal bequatschen. Bei meinen Bestellungen aus USA oder Südkorea wurde bis jetzt allerdings auch nur eine Rechnung mit Kaufpreis benötigt. Wenn die es überall so genau nehmen würden, hätte ich meine bestellten Sachen wohl auch nie erhalten | |
09.05.2017, 09:59 | #7 |
Gold-Mitglied Registriert seit: 03.10.2008
Ort: in der Raubkammer / Lüneburger Heide, Nds.
Beiträge: 3.064
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Kann mir schon vorstellen, das das bei der Einfuhr von Neuware eine Rolle spielt.
Interessant wäre es doch mal zu schauen, ob es die CE-Kennzeichnung zum Zeitpunkt der Leuchtenherstellung überhaupt schon gab. Wenn ich nen Oldtimer importiere muß der doch auch nicht die aktuellen Grenzwerte einhalten. Da war doch schonmal was mit der CE Kennzeichnung bei der Einfuhr einer Sirene. War glaube ich ne FedSig PA300 Ist aber schon etwas her. |
Mien Opa hett jümmers seggt: Besoopen geit wedder wech, Beschüert blifft!
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