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Alt 08.05.2017, 18:26   #1
Arcon

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Standard Einfuhrproblem mit Unity RV-26

Hiho,

ich habe aktuell ein Einfuhrproblem beim Zoll. Und zwar habe ich ein Unity RV-26 Beacon Light in den USA gekauft. Der Zoll in Wiesbaden verlangt jetzt allerdings eine Betriebsanleitung und die CE-Kennzeichnung. In Köln gabs da nie Probleme...
Zeit dafür habe ich bis ende nächster Woche, sonst wird die Lampe wieder zurückgeschickt.
Kann mir hier evtl jemand helfen?

Grüßli,
Alex




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Alt 08.05.2017, 18:48   #2
Mars Light

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Name: Steve
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Standard

So ein Quatsch.

Schreib denen, dass es allein ein Sammelobjekt ist, was nicht für den Verkehr in DE gedacht ist. Eine CE-Kennzeichnung kann es nicht haben, weil es nie für den europäischen Markt gedacht war.
Was soll denn eine Bedienungsanleitung bringen? 12V auf die Orgel und das Karussel leuchtet.

Du bist Privatperson, da musst du nix nachweisen sofern es im privaten Bereich bleibt. Notfalls verweist du hier auf das Forum und die anderen Sammler.
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Alt 08.05.2017, 19:58   #3
Arcon

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Das habe ich. Hat den vom Zoll nicht interessiert. Der sagte, daß der Verwendungszweck egal sei, bei der Einfuhr müsse ich beides vorweisen.




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Alt 08.05.2017, 20:29   #4
firefly

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Dann wende dich direkt an den Amtsvorsteher vom Zollamt.




"a wise man speaks because he has something to say, a fool speaks because he has to say something"
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Alt 08.05.2017, 21:02   #5
Mars Light

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Name: Steve
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Beiträge: 5.638
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Sowas hat hier noch niemand vorweisen müssen. Egal wie groß oder teuer das Produkt war.
Rechnung war das einzige Dokument was man verlangte.
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Alt 08.05.2017, 21:30   #6
Lou

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Name: Lukas
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Beiträge: 147
Standard

Scheint tatsächlich entsprechende Vorschriften zu geben:
Zitat:
Nach Art. 27 Abs. 3 VO (EG) Nr. 765/2008 setzen die Zollstellen die Freigabe (Überlassung zum freien Verkehr) für das eingeführte Produkt aus, wenn einer der folgenden Sachverhalte festgestellt wird: [...]
b. dem Produkt liegen nicht die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft vorgeschriebenen schriftlichen oder elektronischen Unterlagen bei oder es fehlt die nach diesen Rechtsvorschriften erforderliche Kennzeichnung; [...]
Die Zollstellen informieren in diesen Fällen die zuständigen Marktüberwachungsbehörden. Diese entscheiden, ob die Waren nach den Produktsicherheitsvorschriften in den freien Verkehr überführt werden können oder wieder ausgeführt oder vernichtet werden müssen.
Zuständig für die Marktüberwachung sind bis auf wenige Ausnahmen (z.B. die Bundesnetzagentur für EMVG und FTEG) die Marktüberwachungsbehörden der Länder (z.B. Gewerbeaufsichtsämter).
Quelle: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Ver...heit_node.html

Da müsste man wohl nachfragen, welche Überwachungsbehörde informiert wurde und die mal bequatschen.

Bei meinen Bestellungen aus USA oder Südkorea wurde bis jetzt allerdings auch nur eine Rechnung mit Kaufpreis benötigt. Wenn die es überall so genau nehmen würden, hätte ich meine bestellten Sachen wohl auch nie erhalten
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Alt 09.05.2017, 09:59   #7
Benno

Gold-Mitglied
 
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Ort: in der Raubkammer / Lüneburger Heide, Nds.
Beiträge: 3.064
Standard

Kann mir schon vorstellen, das das bei der Einfuhr von Neuware eine Rolle spielt.

Interessant wäre es doch mal zu schauen, ob es die CE-Kennzeichnung zum Zeitpunkt der Leuchtenherstellung überhaupt schon gab.
Wenn ich nen Oldtimer importiere muß der doch auch nicht die aktuellen Grenzwerte einhalten.

Zitat:
Zitat von Mars Light Beitrag anzeigen
Sowas hat hier noch niemand vorweisen müssen...
Da war doch schonmal was mit der CE Kennzeichnung bei der Einfuhr einer Sirene. War glaube ich ne FedSig PA300
Ist aber schon etwas her.




Mien Opa hett jümmers seggt: Besoopen geit wedder wech, Beschüert blifft!
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