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27.07.2009, 13:55 | #1 |
Gold-Mitglied Registriert seit: 28.03.2006
Ort: Kanton Zürich
Beiträge: 3.669
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Warnwirksamkeit von Signalanlagen
Ich stelle hier eine interessante technische Abhandlung aus dem Jahr 1988 als pdf-Dokument ein.
Innert der letzten 20 Jahre hat es technisch keine grundlegende Fortschritte gegeben, da die Physikalischen Gesetze nicht ausgehebelt werden können. Wegweisend könnte die US-Rambler-Technologie sein: http://www.einsatz-netz.de/fachwisse...ht-ausreichen/ Ich würde mir wünschen, dass gerade diejenigen Forumsnutzer, die die Starktonhörner ständig verunglimpfen (Schweinehupen etc.) sich mal die technischen Gegebenheiten zu Gemüte führen und ihre subjektiven Hörerfahrungen als Fussgänger ! ausser Acht lassen |
27.07.2009, 16:42 | #2 |
Bronze-Mitglied Name: Michael
Registriert seit: 04.02.2007
Ort: In Deiner Nähe...
Beiträge: 551
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Moin moin,
ich glaube nicht, dass jemand - der halbwegs Ahnung von der Materie hat - die Starktonhörner verunglimpft. Die andren Ahnungslosen wissen halt nicht was sie tun. Spaß beiseite. Ich finde den angehängten Artikel sehr informativ. Er bestärkt mich sogar in meinem Vorhaben. Ich werde vermutlich von "meinem" Dienstwagen (Golf III) den Hellabalken zurückbauen und gegen eine Movia-D tauschen. Mit den "Schweinehupen" erübrigen sich meine Platzprobleme, denn meine Martin passt nicht in den Motorraum... Nen 4er-Satz Hella-Aufschlaghörner könnte ich jedoch unterbringen... Lange Rede, kurzer Sinn: Ein alter Blaulichtfahrer steht nach wie vor zu den Schweinehupen. Ciao Michael |
Fakt ist: Wer einen Beitrag verÖFFENTLICHT, muss hin und wieder auch mit GEGENwind rechnen. So ist das nun einmal im realen Leben...
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27.07.2009, 17:17 | #3 | |
Gold-Mitglied Name: Lars
Registriert seit: 28.06.2009
Ort: NRW
Beiträge: 2.513
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Zitat:
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Klaag niet..... maar vecht!!!
MARTIN-Horn® Ein Weltbegriff... |
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27.07.2009, 19:47 | #4 |
Bronze-Mitglied Registriert seit: 29.09.2006
Beiträge: 111
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Meine normale Hupe besteht aus zwei Bosch STH 140 eins mit 300 das andere mit 375Hz, beide mit 6mm² Leitung versehen, die Wirkung reicht aus auf einer BAB einen osteuropäischen Gurkenlaster wieder dahin zu dirigieren wo er hingehört, auf seine Spur...Ein verdutzter Blick oben zu Seite und dann nach unten inklusive...
In der Stadt sind die Dinger schon zu laut, die Wirkung auf Fußgänger ist zu heftig. Keine Frage, Martin sowie die neuen Digitalanlagen sind feine Sachen nur laut sind Starktonhörner ebenso wenn man ein paar Dinge der Akustik und Physik beachtet. |
27.07.2009, 20:12 | #5 |
Gold-Mitglied Name: Lars
Registriert seit: 28.06.2009
Ort: NRW
Beiträge: 2.513
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Genau!
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28.07.2009, 15:40 | #6 |
Bronze-Mitglied Name: Michael
Registriert seit: 07.03.2009
Ort: good old AUSTRIA
Beiträge: 195
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sehr nette studie @patrik, hast du noch sowas derartiges auf lager??
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12.08.2009, 20:27 | #8 |
Bronze-Mitglied Name: Andy
Registriert seit: 11.08.2009
Ort: 84518 Garching
Beiträge: 338
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interessante Studie. endlich hats auch das BRK gecheckt und bei den neuen RTW und KTW die Lautsprecher im Motorraum verbaut. Wenns in Bayern länger dauert, dauerts beim BRK noch zig mal länger
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03.02.2012, 03:17 | #9 | |
Silber-Mitglied Name: Philipp
Registriert seit: 29.11.2008
Ort: Kreis Herford
Beiträge: 1.699
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Zitat:
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03.02.2012, 17:09 | #10 | ||
Bronze-Mitglied Registriert seit: 11.06.2010
Beiträge: 690
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Zitat:
Warum frage ich dich dann willst du unbedingt diese Fahrergruppe absichtlich in diese Rechtsunsicherheit zwingen die absolut überflüssig ist. Um den Lärmpegel im Fahrzeug zu senken ? Um die Nachtruhe der Anwohner zu erhalten ? Also bitte. Von denen geht auch keiner auf die Straße wenn du vor Gericht gezerrt wirst und bedankt sich dafür das er schlafen durfte. Und glaub mir der gemeine Bürger, selbst wenn er selbst Schuld ist, schreckt auch nicht vor den wildesten Lügen zurück wenn es darum geht seinen Schaden dem EF in die Schuhe zu schieben. Ich hatte schon selbst vor Gericht das Vergnügen mit Lügen die selbst dem Anwalt der Gegenseite offenbar peinlich erschienen... Zitat:
Es steht nirgends geschrieben das ein EF mit Dauerhorn fahren muss. Es steht auch nirgends geschrieben das ich mit Blaulicht fahren muss. Auch dieses dient nur der Anzeige gegenüber anderen VT aber ist keine Pflicht bei der Inanspruchnahme von Sonderrechten. Also soll ich Blaulicht in Zukunft auch nur noch kurz einschalten wenn ich gerade lustig bin und der Meinung meine Umwelt damit erfreuen zu können ? Soll ich allen ernstes auf eine Personengruppe zufahren mit Blaulicht ohne zu wissen ob darunter sich ein Epileptiker verbirgt bei dem das Geleuchte einen Anfall auslösen könnte ? Ist das Fahrzeug nicht durch Form und Lackierung nicht schon ausreichend gekennzeichnet um Sonderrechte für andere ersichtlich wahrzunehmen ?... Schade das du auf die Frage nach dem Beruf hier derart polemisch eingehst. Es ist ein himmelweiter Unterschied ob du dir eine Meinung bildest nach gutdünken oder ob du eine richterlich Entscheidung treffen musst nach Gesetzeslage, Definitionskalendern, Gutachten... entgegen dem "normalen" Menschen muss ein Richter u.U. auch entgegen seiner Meinung ein Urteil fällen. Aber scheinbar ist möchtest du diese Rechtsunsicherheit nicht erkennen. Ich habe dir versucht sachlich die Faktenlage zu schildern was offenbar nicht bei dir ankommt. Und statt vernünftig auf diese Fakten einzugehen kommst du mit Polemik. Mir ist es letztlich egal wie du mit Sondersignal fährst, weil im Zweifel du den Kopf dafür hinhalten musst. Von demher, der Krug geht solang zu Brunnen bis er bricht. Ich kriege aber einen Vogel wenn man hier Weisheiten von sich gibt über Recht und Gesetz und versicherungsrechtliche Unbedenklichkeiten ohne diese dann faktisch zu Belegen. Schlieslich ist das hier ein öffentliches Forum und irgendein armer Wicht nimmt sich vielleicht dieses gefährliche Halbwissen für bare Münze. Von daher schreib doch wenigstens "meines Wissens nach" oder "habe ich mal gehört" oder aber schreib hin woher du das hast. Sprich wenn du sagst es ist unbedenklich dann verlink doch auch die entsprechenden Urteile oder Veröffentlichungen. Vielleicht kommt ja dann ausser Polemik auch noch ein wenig nützliche Fakten aus denen die Allgemeinheit Nutzen ziehen kann. | ||
03.02.2012, 21:57 | #11 | |
Gold-Mitglied Name: Diethelm
Registriert seit: 13.10.2008
Ort: Bottrop
Beiträge: 3.944
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Zitat:
Mein missionarischer Eifer ist endlich. Meine Meinung zu dieser Thematik habe ich hinlänglich dargelegt. "Rechtlich unangreifbar" zu sein, spielt in meinem eher pragmatisch orientierten Leben keine Rolle. Deshalb brauchte ich wohl auch noch nie einen Rechtsanwalt und lege keinen Wert auf eine Grabinschrift "Er hatte (laut UDS) Vorfahrt". | |
"Was einer nicht öffentlich tun darf, soll er auch nicht heimlich tun." (Friedrich der Schöne von Österreich, 1286 bis 1330)
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04.02.2012, 00:12 | #12 | |
Bronze-Mitglied Registriert seit: 09.03.2007
Beiträge: 929
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Zitat:
Ich kann mich vielleicht nicht so gewählt ausdrücken, aber dennoch möchte ich Lückenhüpfer und alle Anderen über meinen schwachsinnigen Einfall aufklären, warum ich von der Einsatzfahrt auf die Privatfahrt komme: Mir, wie sicherlich jedem anderen ist bewußt, das Einsatzfahrten besonders gefährlich und u.U. anstrengend sind. Dennoch muss nicht für jede Einsatzfahrt mit Sonder- und Wegerechten gleich der Teufel an die Wand gemalt werden. Sicherlich ist es das gute RECHT eines jeden Einsatzfahrers, bei Alarmfahrten mit Blaulicht UND Horn zu fahren, ohne dies zu unterbrechen. Einige der hier so sachlich angebrachten Argumente, sind weitestgehend von konstruierendem Charakter. Wenn Nachts um 3 Uhr der volltrunkene Kneipenbesucher vor ein Einsatzfahrzeug torkeln kann, dann kann er dies auch vor irgend ein ziviles Fahrzeug tun. Jetzt kann der zivile Autofahrer, welcher sich an die 50 Km/h gehalten hat, als auch der Einsatzfahrer mit 60-70 Km/h und eingeschaltetem Blauhorn und Martinslicht darauf einstellen, das er/sie vor den Richter gezerrt wird. Um Polemik und Sarkasmus ins Spiel zu bringen, könnte man nun mutmaßen, das der Volltrunkene wohl eher von dem auffällig blinkend- und lärmenden Fahrzeug "angezogen" wird, als von Tante Erna´s Opel Corsa. Wär das nicht dann analog den fahrbahren Warntafeln auf den Autobahnen? Wo es mir und vielleicht auch anderen ging: Wenn Nachts um 3 Uhr kein Mensch auf der Straße ist, dann nützt keinem das Einsatzhorn. Denkt mal einen Schritt weiter. Heutzutage hat fast jeder Internet, ebenso hat fast jede Feuerwehr Internet. Da wird dann fleissig gepostet, das die Feuerwehr vergangene Nacht schon zum siebten mal diese Woche zur BMA bei der Firma XYZ war. In dieser Nacht sogar das zweite Mal. Wer von den "Normalbürgern" soll dann bitte die (in diesem Beispiel) Feuerwehr noch ernst nehmen? Klar, jetzt kann man unzählige Beispiele hervorkramen, wo es nach dem 14ten Fehlalarm dann doch zu einem Großbrand gekommen ist.... Ich glaube das was Diethelm versucht hat zu verdeutlichen, was mir übrigens aus der Seele spricht, einen Takt langsamer fahren, das Ziel wird nur wenige Sekunden später erreicht und die Gefahr auf einer Alarmfahrt zu verunglücken sinkt. Wenn eine große unübersichtliche Kreuzung auf dem Einsatzweg liegt, dann nutzt doch das Horn. Es geht doch um Straßen ohne Kreuzung, ohne Verkehr, Nachts und nicht im Berufsverkehr oder während eines Volksfestes. | |
04.02.2012, 00:46 | #13 |
Silber-Mitglied Registriert seit: 06.06.2009
Ort: Hochdorf
Beiträge: 1.936
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Recht haben und Recht bekommen sind 2 Paar Schuhe. Dein Beispiel mit dem Betrunkenen hinkt etwas da der Einsatzfahrer der Garantenstellung seines Berufsstandes gerecht werden muss. Während de Privatmann einen Freispruch oder eine Geldstrafe bekommt wird der Rettusassistent eine Vorstrafe bekommen und seinen Job verlieren. Ist alles schon passiert!
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04.02.2012, 00:50 | #14 | |
Silber-Mitglied Name: Matthias
Registriert seit: 19.10.2009
Ort: Bremen
Beiträge: 1.248
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Zitat:
Ärgerlich finde ich immer nur, dass die Autofahrer es nicht schaffen geordnet zur Seite zu fahren. Ob das Horn dauernd oder erst vor einer Kreuzung angeschaltet wird. Das ist immer wie in einem Ameisenhaufen. | |
Manche Menschen sind der lebende Beweis, dass Gehirnversagen nicht unmittelbar zum Tod führt.
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