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03.01.2011, 20:37 | #2 |
Gold-Mitglied Registriert seit: 04.05.2004
Beiträge: 4.639
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Moin,
im Sprinter als was verbauen? Als Räumlampen, im Aufbau, in Heckklappe, in Hecktüren, hinter Heckscheibe...? |
05.01.2011, 11:42 | #3 |
Forum-Mitglied Registriert seit: 20.01.2010
Beiträge: 11
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Soweit ich weiß gibts ja nur für hinten eine Zulassung der Lampen. Ich wollte einfach mal nach Vorschlägen suchen, wo man die montieren kann und wer sowas schon mal gemacht hat.
Grüße |
05.01.2011, 22:39 | #5 | |
Gold-Mitglied Name: Axel
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Beiträge: 5.882
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Zitat:
Ist nicht ganz einfach. Gerichtete Leuchten (also Frontblitzer oder WL-LED) dürfen eigentlich nur nach vorn verwendet werden. Für alles andere (z.B. als Heckblaulicht) ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Als gelbe Lichter (Rückwärts- Warnsystem) sind nur bestimmte Versionen zugelassen und brauchen eine entsprechende Typenkennzeichnung auf den Leuchtenkörpern und dem Steuergerät. Erkundige Dich vorher, was Euer Bezirk / Euer RP genehmigt. So ist mein Kenntnisstand. | |
06.01.2011, 15:39 | #6 |
Forum-Mitglied Registriert seit: 20.01.2010
Beiträge: 11
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Also des ist n ganz neuer Sprinter, der geht jetzt erst zum Ausbauhersteller.
Wenn ich des richtig verstehe, dann darf man also die WL LED als Frontblitzer verwenden. Bis jetzt sind diese allerdings in einem BMW E90 in der Heckklappe eingebaut, gibts da dann von Hella eine Halterung für den Kühlergrill oder so? |
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