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15.02.2011, 12:39 | #1 |
Forum-Mitglied Registriert seit: 30.10.2009
Ort: Bad Hersfeld
Beiträge: 49
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FedSig Motorradanlage
Hallo Forum,
ich weiß, dass hier nur eine Plattform des Austausches für Sammler und kein Forum für Einbau und Genehmigungen ist. Da mir Google bisher nicht besonders helfen konnte, möchte ich hier mein Problem in der Hoffnung vortragen, dass diese gelöst werden: Für meine Ortsvereinigung soll ein Krad mit SoSi aufgebaut werden. Dazu habe ich in der letzten Zeit alles notwendige hier, in der Bucht und auf anderen einschlägigen Seiten zusammengekauft. Mein größtes Problem habe ich mit der Sondersignalanlage von FedSig, bestehend aus: FA-520/M Blitzgenerator CD-200 Frontblitzer CO-220 Teleskopblitzleuchte Normalerweise sollte doch auf den blauen Schutzkappen und dem Blitzgenerator eine Zulassungsnummer und/oder so eine gewellte Linie stehen. Nun endlich meine Frage: Benötige ich Zulassungsunterlagen oder nimmt der TÜV das auch so ab? Und wenn Zulassungsunterlagen benötigt werden, hat hier jemand im Forum die entsprechenden Unterlagen und kann mir eine Kopie zukommen lassen? Ich bedanke mich schon einmal für eure Hilfe Gruß, Marc |
15.02.2011, 12:51 | #2 |
Silber-Mitglied Name: Hendrik
Registriert seit: 09.09.2007
Ort: Zwischen Hänsch und TD
Beiträge: 1.223
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Diese Wellenlinie war/ist die Zulassung des KBA. Seit einigen Jahren gibt es in Europa die ECE-R65 Richtlinie. (Mehr dazu auf www.rkl-shop.de -> FAQ)
Wenn die Leuchten über ein großes E mit einer Zahl in einem Kreis verfügen, sind diese Leuchten nach der neuen "Europa-Richtlinie" zugelassen. Sollte ich etwas falsches geschrieben haben, so möge man mich berichtigen! |
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15.02.2011, 13:18 | #3 | |
Gold-Mitglied Name: Matthias
Registriert seit: 22.03.2009
Beiträge: 2.546
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Zitat:
Wenn der TÜV-Prüfer Ahnung hat, dann kann und darf er euch das nicht abnehmen, die Realität sieht leider meistens anders aus. Mach dich nochmal auf die Suche. Auf den Gläsern MUSS etwas stehen für den EU-Markt. | |
"Wenn ein Zustand von Widerstand und Aufruhr, nicht durch bestehende Regeln beseitigt wird, dann müssen neue und manchmal drastische Regeln durchgesetzt werden, um die Ordnung wieder herzustellen!"
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15.02.2011, 13:32 | #4 |
Forum-Mitglied Registriert seit: 30.10.2009
Ort: Bad Hersfeld
Beiträge: 49
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Dann sind die CD-200 fein raus. Die haben eine E9 Kennzeichnung und die Kennung XB1.
Der Blitzgenerator ist frei von entsprechenden Kennzeichnungen und die CO-220 hat keinerlei Aufdrucke Von dem Blitzgenerator hab ich mal Bilder gemacht: Bild1 Bild2 Leider gibt meine Kamera nicht mehr her Die CD-200 sind von BMW. Hier noch ein Bild von denen. Auf den Hauben selbst ist jedoch keine Kennzeichnung |
Geändert von wachleiter (15.02.2011 um 13:40 Uhr). |
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