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17.04.2011, 22:13 | #1 |
Bronze-Mitglied Name: Svante
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RTK 6 Nebenkennleuchte
Hallo Leute,
ich habe schon das Werkstatthandbuch studiert und im Forum gesucht, aber konnte auf folgende Frage keine Antworten finde: Im Werkstatthandbuch steht das Abschalten der NKL ist ab Version 3.10 möglich aber nach DIN 14501-1 ist das bei Doppelreflektor nicht zulässig. Nun meine Frage: Bei den KL-MR ist es also nicht zulässig die NKL abzuschalten aber bei den KL-XR schon ? Braucht man zum Abschalten nur eine ZSE 3.10 oder auch die BE 3.10? Mit was muss man preislich für ZSE bzw. ZSE und BE rechnen (gebraucht)? Vielen Dank für eure Hilfe |
Wasserrettung im Dienst
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17.04.2011, 22:18 | #2 |
Silber-Mitglied Name: Maximilian
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Mit Nebenkennleuchten sind die 3. bzw. 4. Kennleuchte hinten am Fahrzeug, zur Rückabsicherung, gemeint.
Diese kann man dann bei Kolonnenfahrten, oder Einsätzen, bei denen die 3/4. KL stört, abschalten. Und da die KL-MR eine Einheit bilden und auch als solche zugelassen sind, ist es unzulässig einen der Reflektoren abzuschalten, da diese dann vermutlich die Steckplätze 1. bis 4. KL belegen. ZSE muss nur 3.xx sein. |
Geändert von max a. (17.04.2011 um 22:37 Uhr). |
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17.04.2011, 22:27 | #3 |
Bronze-Mitglied Name: Svante
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Genau wegen der Geschichte mit den Kolonnenfahrten frage ich
Das heisst mir der ZSE 3.01 geht das auch schon?, aber dann brauche ich eine 3.01 Bedieneinheit ? |
Wasserrettung im Dienst
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17.04.2011, 22:38 | #4 | |
Silber-Mitglied Name: Maximilian
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Zitat:
Ich benutze selbst eine BE V3.21 an meinen 3.01 ZSEs. | |
17.04.2011, 22:45 | #6 |
Silber-Mitglied Name: Maximilian
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Genau!
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