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Alt 31.10.2014, 09:45   #1
southpark

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Standard Vorschriften Frontblitzer

Moin!

Ich bräuchte bitte einmal eine explizite Aussage mit Quelle, wo geregelt ist, wie Frontblitzer in D blitzen müssen. Syncron oder alternierend...?

Danke!
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Alt 31.10.2014, 09:51   #2
Jango112

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Das ergibt sich aus § 49a Abs. 4 StVZO, wonach paarweise angebrachte Leuchten nur gleichzeitig leuchten dürfen.

Hier eine detaillierte Antwort von Hänsch zum Thema: http://sosi.myds.me/forum/showpost.p...2&postcount=36




"Das Problem bei Zitaten aus dem Internet ist, dass man nie weiß, ob sie auch echt sind."
Galileo Galilei (1638)

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Alt 31.10.2014, 13:17   #3
southpark

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Zitat:
Zitat von Jango112 Beitrag anzeigen
Das ergibt sich aus § 49a Abs. 4 StVZO, wonach paarweise angebrachte Leuchten nur gleichzeitig leuchten dürfen.

Hier eine detaillierte Antwort von Hänsch zum Thema: http://sosi.myds.me/forum/showpost.p...2&postcount=36

Hmm, dass ist auch das einzige, was ich dazu finden konnte. Wobei Sonderbeleuchtung ja zentral unter §52 gereglt sind. Da stehen zwar Frontblitzer aber keine Leuchtweise. Nur unter HWA steht da was.

Der Text von Hänsch bezieht sich ja leider auch nur auf das HWA/RWS System.
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Alt 31.10.2014, 16:13   #4
Jango112

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Zunächst würde ich den § 49a Abs. 4 StVZO heranziehen, da er sich eindeutig auf paarweise angebrachte Leuchten bezieht und die StVZO sonst wenig/nichts zum Thema hergibt.

Wie es sich zulassungsmäßig bei ECE-R65 Leuchten verhält kann ich nicht belegen.

Memo für mich:
Wenn wir die Fragestellung irgendwann hieb- und stichfest hier gelöst haben, sollten wir das ins Lexikon einpflegen - kommt ja immer wieder auf.


Interessant ist, dass sich immer wieder auf das gleichzeitige Leuchten bezogen wird, z.B. hier:
http://www.lfs-bw.de/Fachthemen/Tech...rfahrzeuge.pdf




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Alt 04.11.2014, 10:17   #5
Kleiner

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Zitat:
Zitat von Jango112 Beitrag anzeigen
Zunächst würde ich den § 49a Abs. 4 StVZO heranziehen, da er sich eindeutig auf paarweise angebrachte Leuchten bezieht und die StVZO sonst wenig/nichts zum Thema hergibt.

Wie es sich zulassungsmäßig bei ECE-R65 Leuchten verhält kann ich nicht belegen.

Memo für mich:
Wenn wir die Fragestellung irgendwann hieb- und stichfest hier gelöst haben, sollten wir das ins Lexikon einpflegen - kommt ja immer wieder auf.


Interessant ist, dass sich immer wieder auf das gleichzeitige Leuchten bezogen wird, z.B. hier:
http://www.lfs-bw.de/Fachthemen/Tech...rfahrzeuge.pdf

Wobei die Checkliste ja nicht mehr aktuell ist.
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Alt 04.11.2014, 12:19   #6
Blaulicht05

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Zitat:
Zitat von southpark Beitrag anzeigen
Hmm, dass ist auch das einzige, was ich dazu finden konnte. Wobei Sonderbeleuchtung ja zentral unter §52 gereglt sind. Da stehen zwar Frontblitzer aber keine Leuchtweise. Nur unter HWA steht da was.

Der Text von Hänsch bezieht sich ja leider auch nur auf das HWA/RWS System.
Das bezieht sich auch auf die Hänsch Frontblitzleuchten.
Meine persönlichen Erfahrungen zeigen, dass synchron blitzende Frontblitzer auch wesentlich besser geortet werden können und besseres Licht machen als alternierende Frontblitzer.
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Alt 06.05.2015, 01:17   #7
Doku112

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Entschuldigung aber dieses Thema muss ich noch mal ausgraben...

Ich war lange Zeit ebenfalls Vertreter der Meinung, das Frontblitzer nicht abwechselnd blitzen dürfen. Nach einer heftigen Diskusion dazu sollte ich die entsprechende Quelle raussuchen. Nun stehe ich plötzlich auf dem Schlauch...

Gleich der zweite Streitfaktor: Sind Frontblitzer in gelb zulässig?

Denn, Balken dürfen ja auch abwechselnd blitzen. Da sind zwei Leuchtkörper ja ebenfalls Paarweise angebracht. Erst recht bei einzelnen Kennleuchten. Diese dürften ja demnach auch nicht abwechselnd Blitzen wenn sie paarweise angebracht sind.

Leider finde ich keine ECE-R65 in deutscher Sprache, die könnte das Problem sicher schnell lösen!

Darin wird auch ersichtlich sein, ob gelbe Frontblitzer zulässig sind. Denn: Sind die Frontblitzer nach ECE-R65 geprüft, müssten Sie als "einfache" Kennleuchte gelten. Somit dürfte diese in alle Richtungen angebracht werden bis eine 360-Grad-Wirkung gegeben ist...

Irgendwann hatte ich mal die besagte "goldene" R65-Regelung im PDF-Format. Ich kann sie aber weder im Netz noch auf meiner alten Festplatte finden...
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Alt 06.05.2015, 12:27   #8
WhelenVector

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Das Frobis synchron blitzen müssen, müsste sogar in der StVO stehen.
Sinngemäß steht da, dass gerichtete Leuchten nur paarweise und synchron leuchten dürfen.
Für Balken gilt das nicht, da diese ja nicht gerichtet sind.

Und noch kurz zu den gelben Frontblitzern. Nur weil sir eine ECE-R 65 Prüfzeichen haben, darf man sie ja nicht gleich verbauen. Siehe auch bei den Hänsch Nano SL bei den neuen Bayern RTW's die als Intersectionlights verbaut wurden. Dazu brauchte es ja auch einer Sondergenehmigung.




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Alt 06.05.2015, 17:24   #9
Blaulicht05

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Die StVZO kann dir da vielleicht weiterhelfen. Da steht nichts von gelben Frontblitzern drin. Lediglich gelbe Heckwarnleuchten sind mit ECE R-65 Zulassung zugelassen.

----------

An Mehrspurigen Fahrzeugen müssen gerichtete Warnleuchten, egal ob Front- und Heckblitzer, immer synchron blitzen. An einspurigen Fahrzeugen (Motorräder etc.) ist auch eine alternierende Blitzfolge zulässig.




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Alt 07.05.2015, 11:51   #10
Doku112

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Zitat:
Zitat von Blaulicht05 Beitrag anzeigen
Die StVZO kann dir da vielleicht weiterhelfen. Da steht nichts von gelben Frontblitzern drin. Lediglich gelbe Heckwarnleuchten sind mit ECE R-65 Zulassung zugelassen.

----------

An Mehrspurigen Fahrzeugen müssen gerichtete Warnleuchten, egal ob Front- und Heckblitzer, immer synchron blitzen. An einspurigen Fahrzeugen (Motorräder etc.) ist auch eine alternierende Blitzfolge zulässig.
Ja richtig, in der StVZO sind gelbe Frontblitzer nicht aufgeführt. In der ECE werden diese ja aber eben auch nicht als Frontblitzer betitielt, das ist ja mein Problem.

Gibt´s ne handfeste Quelle für das syncrone Blitzen?

Wie sieht es da bei Kennleuchten oder Balken im Selektionalbetrieb aus?

----------

Ich wollte mich soeben beim "Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur"erkundigen, wo man die ECE-Regelung bekommen kann.

Mir wurde ein Link genannt wo man diese besagte Regelung lesen aber nicht drucken oder downloaden kann. Für ein gedrucktes oder elektronisches Exemplar soll ich mich schriftlich an eine bestimmte Abteilung wenden.

Ich habe gleich noch ein wenig mein Anliegen mit den Frontblitzern geschildert. Nach etlichen Weiterleitungen hatte ich einen netten Mann am Apparat.

Bei der Frage nach synchron oder abwechselnd war er total überfragt.

Bei den gellben (und auch blauen!) Frontblitzern konnte er mir sehr gut weiterhelfen. Ich versuche das ganze nun mal wiederzugeben.

Alles ist abhängig von dem aufgebrachten Prüfzeichen.
  1. Ist/soll ein Fahrzeug mit Kennleuchten für Blinklicht ausgestattet (werden), so muss grundsätzlich erst einmal eine Kennleuchte montiert werden, welche nach der Klasse TA / TB geprüft ist.
  2. Nachdem diese Kennleuchte Verwendung findet, muss geklärt werden, ob damit bereits die 360° Wirkung erreicht wird.
  3. Ist dies nicht der Fall, muss mit weiteren Kennleuchten Abhilfe geschaffen werden.
  4. Dabei kann jedoch sowohl eine XA / XB als auch eine TA / TB Kennleuchte verwendet werden.
  5. Verwendet man nun - zum erreichen der 360° Warnwirkung - eine X-Kennleuchte (also gerichtete Kennleuchte) muss auf das Prüfzeichen geachtet werden. Ist dort KEIN Pfeil angegeben der die zulässige Fahrzeugseite kennzeichnet, so kann diese an allen Fahrzeugseiten montiert werden.
  6. Laut Aussager von Herrn **** müssen dabei lediglich die gesetzlichen Höhen für Beleuchtungseinrichtungen eingehalten werden.
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Alt 11.05.2015, 18:14   #11
karl-peter

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Also in Hessen sind gerichtete Kennleuchten/Warnleuchten/Blitzleuchten in gelb überhaupt nicht Zulässig.
Dazu gab es erst im März 2015 eine Anweisung vom Regierungspräsidium Darmstadt an alle TÜV, Dekra und sonstige Stationen.
Demnach ist eine Prüfplakette bei der Hauptuntersuchung zu verweigern, wenn gelbe Frontblitzer verbaut sind.
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Alt 11.05.2015, 19:24   #12
firefly

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Alle gerichteten gelben KL oder nur Frontblitzer/ Seiten?

Wär ja absurd wenn jetzt ein RegPräs alles zugelassene an RWS verbieten würde (oder es zumindest versucht)...




"a wise man speaks because he has something to say, a fool speaks because he has to say something"
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