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Alt 18.02.2010, 12:32   #1
Morris

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Tag,
ich erwäge den Kauf einer Movia D LED und wollte fragen welche besser im Straßenverkehr zu erkennen ist, da sie nicht in meine Sammlung soll sondern wirklich eingesetzt wird. Also was meint ihr welche erkennt man besser die Blaue Haube/Blauer Sockel oder die schwarzer Sockel/weisse Haube?
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Alt 18.02.2010, 12:38   #2
rescuechicken

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Zitat:
Zitat von Morris Beitrag anzeigen
Tag,
ich erwäge den Kauf einer Movia D LED und wollte fragen welche besser im Straßenverkehr zu erkennen ist, da sie nicht in meine Sammlung soll sondern wirklich eingesetzt wird. Also was meint ihr welche erkennt man besser die Blaue Haube/Blauer Sockel oder die schwarzer Sockel/weisse Haube?
Eingeschaltet ist es egal.
Soll sie auch ausgeschaltet als Blaulicht zu erkennen sein?
Dann scheidet die weiße Haube aus.
Kenne einige Polizisten, die sich über die weiße Haube sehr ärgern.
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Alt 18.02.2010, 17:02   #3
Morris

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und warum ärgern die sich drüber...ich mein wenn man als zivile Streife rumgurkt hat man das Ding doch eh nicht dauerhaft ausgeschaltet drauf
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Alt 18.02.2010, 17:08   #4
Jango112

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Wenn du deinen Zivilwagen aber ungünstig abstellst (in dem z.B. ein Gehweg blockiert wird, es sich um einen kostenpflichtigen Parkplatz handelt, usw.) und das Blaulicht (ausgeschaltete versteht sich) aufs Amaturenbrett stellst erkennt der Bürger oder die vorbeikommende Politesse "Aha! Das ist ein Einsatzfahrzeug und es hat seine Grund dass es hier so steht, wie es steht."
Mit einem "weißen Blaulicht" ist diese Zuordnung schon schwieriger.

Und selbst die wenigsten BOSler wissen, dass es die Movia D LED nur als "Blaulicht" gibt und dann auch noch mit weißer Haube wo nur blaues Licht rauskommen kann. Woher soll es dann der gemeine Bürger wissen?!




"Das Problem bei Zitaten aus dem Internet ist, dass man nie weiß, ob sie auch echt sind."
Galileo Galilei (1638)

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Alt 18.02.2010, 17:15   #5
Morris

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treffendes Argument nur würde kein Zivilpolizist das Blaulicht aufs Amaturenbrett stellen um sich als Polizist zu kennzeichnen...dann wäre die Karre und vllt auch der Fahrer "verbrannt"
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Alt 18.02.2010, 17:17   #6
Jango112

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Glaube mir - das wird gemacht.

Nicht bei Observationsfahrzeugen, aber im normalen Tagesgeschäft wird das so gehandhabt oder man legt die Kelle raus.




"Das Problem bei Zitaten aus dem Internet ist, dass man nie weiß, ob sie auch echt sind."
Galileo Galilei (1638)

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Alt 18.02.2010, 17:20   #7
Blaulicht05

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...habe ich schon oft gesehen, dass die MOVIA-D auf die Schalttafeln gestellt wurde, als der Zivilwagen in der Fußgängerzone stand. Oder Anhaltestab.
Ist ja auch egal.

Für welches Fahrzeug soll die MOVIA-D LED sein?

Ob klare Haube oder blaue Haube muss der Käufer selbst entscheiden. Da gibt es keine Unterschiede, welche besser oder schlechter ist. Ich persönlich würde eine schwarz/weiße nehmen und mir eine blaue Lichthaube draufmachen.
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Alt 18.02.2010, 22:52   #8
Basti

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Zitat:
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und warum ärgern die sich drüber...ich mein wenn man als zivile Streife rumgurkt hat man das Ding doch eh nicht dauerhaft ausgeschaltet drauf
Es gibt Situationen da wird die Magnetleuchte nur als Präsensobjekt aufgesetzt um zu zeigen hier ist die Polizei. Ideal für Nachteinsätze vor Kneipen oder Veranstaltungen.
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Alt 18.02.2010, 23:01   #9
Blaulicht

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Bei uns liegen immer die Kellen auf dem Armaturenbrett..... Deswegen habe ich auch eine im auto
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Alt 19.02.2010, 00:10   #10
UKR

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Auch wenn durch die LED-Technik die Verwendung farbloser Hauben möglich ist, bieten eingefärbte Hauben immernoch einen besseren Hell/Dunkel Kontrast.
Das ist zumindest der subjektive Eindruck, den ich gewonnen habe. Ich kann in diesem Zusammenhang allerdings nur für gelb sprechen, wie es bei blau aussieht kann ich nicht beurteilen.
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Alt 19.02.2010, 10:21   #11
86/82-1

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Naja also ich sehe die Sache mal so, bei der Polizei ist es eigentlich egal welche Farbe das Ding hat die dürfen sowieso ob mit oder ohne Blaulicht von ihren personenbezogenen Sonderrechten gebrauch machen. Aber als Präsensmerkmal natürlich gut.
Ich weiß nicht wofür die Leuchte sein soll doch wenn es Rettungsdienst, Notarzt Feuerwehr ect. sein soll stellt sich die Frage sowieos nicht wirklich da diese Fahreuge nur mit eingeschaltetr Kennleuchte von Sonderrechten gebrauch machen dürfen. Also ist der Feuerwehrkommandant oder Notarzt im Einsatz und parkt auf dem Gehweg, muss er die Kennleuchte sowieos an lassen ansonsten ist es ein Fahrzeug wie jedes andere und bekommt eine Strafe.
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Alt 19.02.2010, 13:23   #12
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Das stimmt so nicht. Die Sonderrechte bestehen bei Feuerwehr und Rettungsdienst genau wie bei der Polizei - lediglich beim Rettungsdienst sind sie fahrzeuggebunden. Den Einsatz einer blauen Kennleuchte bedarf es zur Wahrnehmung von Sonderrechten grundsätzlich nicht.

Geändert von UKR (19.02.2010 um 13:50 Uhr).
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Alt 19.02.2010, 19:21   #13
86/82-1

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Zitat:
Zitat von UKR Beitrag anzeigen
Das stimmt so nicht. Die Sonderrechte bestehen bei Feuerwehr und Rettungsdienst genau wie bei der Polizei - lediglich beim Rettungsdienst sind sie fahrzeuggebunden. Den Einsatz einer blauen Kennleuchte bedarf es zur Wahrnehmung von Sonderrechten grundsätzlich nicht.
wieso ich dann allerding eine Strafe bekomme weil ich im Einsatz ein rot beklebtes Einsatzfahrzeug mit gut sichtbarer rtk6 auf dem Dach keine 5 Meter hinter einer Kreuzung abgestellt habe verstehe ich dann immrnoch nicht.
In der Fahrschule wird einem hier beigebracht Blaulicht an =Sonderrechte Blaulicht aus = nomrales Fahrzeug
Blaulicht kaputt=Einsatzfahrt beendet.
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Alt 19.02.2010, 20:04   #14
UKR

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Zitat:
Zitat von 86/82-1 Beitrag anzeigen
In der Fahrschule wird einem hier beigebracht Blaulicht an =Sonderrechte Blaulicht aus = nomrales Fahrzeug
Das ist falsch. Die Sonderrechte haben mit Blaulicht rein garnichts zu tun. Hier gilt allein der §35 StVO. Anders ist es bei den Wegerechten (§38 StVO), wobei zu deren Wahrnehmung immer noch das Horn gehört.
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Alt 19.02.2010, 20:41   #15
gelöschter Benutzer 24
 
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....genau, da steht doch alles

Zitat:
Stvo §38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an:
"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".

(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

(3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.
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