19.06.2011, 15:54 | #1 |
Bronze-Mitglied Registriert seit: 01.10.2009
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LED Lauflicht Sputnik Nano - Zulassung?
Guten Tag zusammen!
Kann mir jemand sagen, ob das folgende Produkt auch die Zulassung als zusätzliche Warnleuchte nach § 53a StVZO hat? http://www.fg-haensch.de/produkte/ef...tnik_nano.html Schön wäre es auf jeden Fall |
19.06.2011, 16:04 | #2 |
Gold-Mitglied Name: Florian
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Unter dem Punkt Zulassung steht nur die Nummer für die EMV-Prüfung.
Also, leider nein. Schön wäre es ja, vor allem schön teuer Ich glaube das haben wir irgendwo schon mal gehabt als die neu raus gekommen sind Ich finde es aber nicht |
Gehen sie weiter, weiter! Hier gibt's nichts zu sehen. Nur ein kleiner Unfall. Was? Tja, was soll ich machen? Der Typ nennt das Posting.
Geändert von Homer Simpson (19.06.2011 um 16:11 Uhr). |
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19.06.2011, 16:16 | #3 |
Silber-Mitglied Registriert seit: 28.03.2007
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als Lauflicht auf keinen fall, da richtungsweisende Lichttechnische Einrichtungen wohl nur von Polizei genutzt werden darf.
Es gibt wohl länderspezifische Ausnahmen, für Feuerwehren und BAB. Das Thema Lauflicht wurde in diesem Threat schonmal erörtert. Die nanos haben die Zulassung nach §53a ja auch nur bei synchronbetrieb und in dem einen Blitzmuster (Quadroblitz?) Mehrere nano-Paare mit dem entsprechenden Betriebsmodus dürften dann wohl wieder erlaubt sein. (Falls da etwas falsch sein sollte, korrigiert mich!) |
19.06.2011, 22:02 | #8 |
Gold-Mitglied Registriert seit: 04.05.2004
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Ups, vertippt. Natürlich 43 und nicht 53.
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19.06.2011, 22:07 | #9 |
Bronze-Mitglied Registriert seit: 14.01.2007
Beiträge: 201
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Hmm
Naja, ganz so super finde ich das System nicht. Es gibt ja schon seit langem Fühungslichtanlagen, auch mit hoher Lichtleistung.
Hat sich aber schon Mal die sehr interessante Verkablung angeschaut? Falls einer eine Führungslichtanlage beschaffen möchte, bitte, nimm was von Code3, Whelen, Federal Signal.... |
19.06.2011, 22:08 | #10 |
Gold-Mitglied Registriert seit: 04.05.2004
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Vor allem da es eh keine Zulassung hat (von EMV abgesehen), gibt es WESENTLICH günstigere Varianten.
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22.06.2011, 18:30 | #11 |
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Beiträge: 131
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Wir haben das System in einen neuen Wagen von uns eingebaut.
Es gab massive schwierigkeiten in Hamburg bei der Zulassung des Systems! Der TÜV hätte das System nur zugelassen, wenn es nur geblitzt hätte (ohne Verkehrsleitungsfunktion). Da wir das bedienteil aber schon eingebaut hatten, standen somit auch die anderen Funktionen zur verfügung. Schlussendlich haben wir den Wagen in Schleswig-Holstein zugelassen, weil der TÜV dort keine Probleme gemacht hat... |
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