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Alt 25.06.2009, 22:56   #1
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Standard RTK 4 (Verstärker und Hörner)

Ich weiß jetzt nicht ob das hier richtig ist aber schien mir das passendste Forum.

Wie ist das denn rechtlich wenn man den Akustik-Part der RTK4 abgesetzt verbaut ? Verliert das Gebilde dann seine Zulassung ?

Folgendes. Wir haben einen Golf IV der bisher keine SoSi hatte und jetzt als Fahrzeug der Pressestelle zugeteilt wurde. Aus Kostengründen wird jetzt gerade (kleiner Kreisverband halt :P ) geschaut wie man da günstig eine dennoch brauchbare SoSi dranbekommt. Wir haben diverses Kleinzeug rumliegen eben auch besagte RTK4 die von der Funktion noch völlig in Ordnung ist.

Das Fahrzeug soll eine versteckte Tonfolgeanlage bekommen und eine Magnetleuchte (Hänsch Movia-D vorhanden). Leider wurde, fragt mich nicht warum, der Vorgänger T4 verkauft ohne den Rest der Kombi (Movia D und Hörner) auszubauen...

Weiß zufällig wenn ich schon Frage ob es den DBS975 als (kurze) Magnetversion gibt ? Wenn es eine neue Anlage werden sollte würden wir trotzdem gern die Hörner nach vorne verbannen.
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