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![]() Gold-Mitglied Name: Axel
Registriert seit: 04.11.2007
Ort: 60599 Frankfurt
Beiträge: 5.882
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Zitat:
Ist nicht ganz einfach. Gerichtete Leuchten (also Frontblitzer oder WL-LED) dürfen eigentlich nur nach vorn verwendet werden. Für alles andere (z.B. als Heckblaulicht) ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Als gelbe Lichter (Rückwärts- Warnsystem) sind nur bestimmte Versionen zugelassen und brauchen eine entsprechende Typenkennzeichnung auf den Leuchtenkörpern und dem Steuergerät. Erkundige Dich vorher, was Euer Bezirk / Euer RP genehmigt. So ist mein Kenntnisstand. | |
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