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![]() Gold-Mitglied Registriert seit: 17.12.2006
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Zitat:
Zusätzlich zu mindestens einer Kennleuchte, die vorne links montiert ist, dürfen die Sputnik nano (sowie andere Frontblitzer mit Zulassung auch) bei zweispurigen Fahrzeugen (PKW / LKW) betrieben werden, wenn die Einbauvorschriften eingehalten werden. --> Alle Frontblitzer in Deutschland müssen synchron blitzen und die Anbauhöhe einhalten. Als Heckblitzleuchten haben also auch die Hänsch Sputnik nano an zweispurigen Fahrzeugen keine Zulassung! Gerichtete Warnleuchten in blau nach hinten oder zu den Seiten erfordern immer eine Ausnahmegenehmigung in Deutschland. Es sei denn, diese sind als Kennleuchte mit Zulassung abgenommen. Wie die Hänsch Module (integrierte Lösung) oder die Hella WL-LED Module mit dem Winkel. | |
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Geändert von Blaulicht05 (10.08.2012 um 02:48 Uhr). |
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