22.01.2019, 17:27 | #1 |
Bronze-Mitglied Name: Markus
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Neue Regelung für Frontblitzer in BaWü
https://www.kohlhammer-feuerwehr.de/...senraumern-351
Was sagt ihr dazu? Denke da an die ganzen RTW mit Standby KB2-HTB-1 und Spiegelblitzern. Mein Gedanke dazu: Standby KB2-HTB-1 ist zulassungstechnisch eine Kennleuchte (nach vorne wahlweise ja mit L88, L52 oder L54, zur Seite immer L88) und die Spiegelblitzer damit ja das eigentlich einzige und damit auch nach neuer Regelung zulässige Paar Frontblitzer. In diesem Video direkt am Anfang ein potenzieller Kandidat. Nach aktueller Neuregelung m.M.n. ja zulässig. Es handelt sich um das Standby KB2-HTB-1 mit L54 im Kühlergrill und zusätzlichem Paar L88 an den Spiegeln. |
Geändert von Toto (22.01.2019 um 17:31 Uhr). |
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