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Alt 31.10.2010, 19:48   #1
Jango112

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Auch bei zwei Balken?

Ich habe das jetzt so verstanden, dass der vordere rechts blitzt und der hintere links.

Da also zwei einzelne Leuchten am Werke sind, die "zufällig" gegenläufig blitzen, dürfte es doch nicht diese Vorgabe gelten. Oder doch?

Deutscher Regelungswahn...




"Das Problem bei Zitaten aus dem Internet ist, dass man nie weiß, ob sie auch echt sind."
Galileo Galilei (1638)

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Alt 31.10.2010, 20:06   #2
UKR

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Er hat ja geschrieben "im Balken selbst", also sicherlich wie hier:

http://www.youtube.com/watch?v=NSZwVH5YHpA

Auf dem Fahrzeug selbst wäre es egal, was die Balken untereinander machen. Das ist übrigens kein deutscher Regelungswahn, sondern europäischer.
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Alt 31.10.2010, 20:15   #3
Jango112

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Den (wichtigen) Teil der Aussage habe ich überlesen.




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