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Alt 19.01.2011, 12:39   #1
SebastianFwS

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@Dr.T.:

Es macht übrigens keinen Sinn, in Deinem Anschreiben den Namen zu verfremden, wenn der im Email- text wieder zu lesen ist

Ist nicht bös gemeint, nur ein Hinweis.




Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht der Versager (Oscar Wilde)
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Alt 19.01.2011, 15:20   #2
Dr.T

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Hä?
Wo ist der denn zu lesen?
Ich heiße zwar auch Christian, aber "Christian Ahlers" ist der Hänsch-Mitarbeiter.....
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Alt 19.01.2011, 18:36   #3
SebastianFwS

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Name: Sebastian
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Zitat:
Zitat von Dr.T Beitrag anzeigen
Hä?
Wo ist der denn zu lesen?
Ich heiße zwar auch Christian, aber "Christian Ahlers" ist der Hänsch-Mitarbeiter.....

Aaaahhh.... da lag mein Fehler. Sorry, vergiss meinen Kommentar einfach




Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht der Versager (Oscar Wilde)
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Alt 20.01.2011, 23:56   #4
Dr.T

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Alles gut
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Alt 21.01.2011, 00:17   #5
mdiedrich

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Hallo,

ich weiß, ich hatte gebeten, den Thread aufs RWS zu beschränken... mir ist aber nochmal ein Gedanke gekommen zum Thema "Kurvenlicht/Abbiegelicht": Dahingehend gibt es doch eine harmonisierende ECE-Vorschrift, wenn ich mich recht entsinne. Über diese wurde der 49a StVZO ja dann wohl auch "ausgehebelt" - für jemanden, der rechtlich mehr Hintergrundwissen besitzt als ich wäre das vielleicht nochmal ein Pointer in Sachen "alternierend", wobei ich die Mail von Hänsch selbstverständlich derzeit als der Stand der Dinge ansehe.

Viele Grüße
Martin
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Alt 21.01.2011, 10:24   #6
Morpheuz

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Registriert seit: 03.01.2008
Ort: dehemm ;-)
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Hm, da ist allerdings was dran. Die meisten Neufahrzeuge haben ja für Kurvenlicht ein extra Birnchen/Scheinwerfer. Es gibt aber auch jede Menge Fahrzeuge, gerade beim VAG Konzern, wo das Abbiegelicht über die originalen Nebelscheinwerfer gelöst wird. Dahingehend wäre das ja eigentlich ein Verstoß gegen StVZO §49a




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