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Alt 19.06.2011, 15:16   #3
chspandl

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Beiträge: 1.688
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als Lauflicht auf keinen fall, da richtungsweisende Lichttechnische Einrichtungen wohl nur von Polizei genutzt werden darf.
Es gibt wohl länderspezifische Ausnahmen, für Feuerwehren und BAB.

Das Thema Lauflicht wurde in diesem Threat schonmal erörtert.

Die nanos haben die Zulassung nach §53a ja auch nur bei synchronbetrieb und in dem einen Blitzmuster (Quadroblitz?)

Mehrere nano-Paare mit dem entsprechenden Betriebsmodus dürften dann wohl wieder erlaubt sein.

(Falls da etwas falsch sein sollte, korrigiert mich!)
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