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#1 |
![]() Silber-Mitglied Registriert seit: 28.03.2007
Beiträge: 1.697
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als Lauflicht auf keinen fall, da richtungsweisende Lichttechnische Einrichtungen wohl nur von Polizei genutzt werden darf.
Es gibt wohl länderspezifische Ausnahmen, für Feuerwehren und BAB. Das Thema Lauflicht wurde in diesem Threat schonmal erörtert. Die nanos haben die Zulassung nach §53a ja auch nur bei synchronbetrieb und in dem einen Blitzmuster (Quadroblitz? )Mehrere nano-Paare mit dem entsprechenden Betriebsmodus dürften dann wohl wieder erlaubt sein. (Falls da etwas falsch sein sollte, korrigiert mich! )
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#6 |
![]() Gold-Mitglied Registriert seit: 04.05.2004
Beiträge: 4.658
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Ups, vertippt. Natürlich 43 und nicht 53.
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#7 |
![]() Bronze-Mitglied Registriert seit: 14.01.2007
Beiträge: 201
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Naja, ganz so super finde ich das System nicht. Es gibt ja schon seit langem Fühungslichtanlagen, auch mit hoher Lichtleistung.
Hat sich aber schon Mal die sehr interessante Verkablung angeschaut? Falls einer eine Führungslichtanlage beschaffen möchte, bitte, nimm was von Code3, Whelen, Federal Signal.... |
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