Zitat:
Zitat von lückenhüpfer
Entschuldige aber bist du Richter oder Anwalt oder sowas ? Bzw. hast du dazu was schriftliches (!) ?
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Du sprichst etwas sehr wichtiges an. Wenn man nicht haftbar wäre wenn man ohne Horn fährt dann müsste man nicht an jeder Ampel oder Kreuzung das Horn einschalten nur um auf der sicheren Seite zu sein.
2. Punkt
Bist du haftbar wenn du mit 80db durch die Gegend fährst und es passiert etwas weil du hättest wissen müssen dass der andere dich nicht hören kann!
Und wo führt das hin? Zum einzig logischen Schritt. Einer Änderung der StVO "Fahrzeuge mit eingeschaltetem blauem Blinklicht haben Sonder und Wegerechte" ..."Blaues Blinklicht weist den Verkehrsteilnehmer auf ein Einsatzfahrzeug hin und ordnet an, diesem Vorfahrt, Vorrang zu gewähren sowie freie Bahn zu schaffen."..."Hornsignal kann als zusätzliche Warneinrichtung eingesetzt werden. Ihm kommt die selbe Bedeutung wie dem blauen Blinklicht zu."
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Zitat:
Zitat von as1
Also grds. find ich auch die ganze Geschichte Schwachsinn.
Wer sich da beschwert soll halt auch mal lieber Nachts freiwillig oder hauptberuflich den A... aus'm Bett heben um einem Andern zu helfen, -
DANN kann er mosern / mitreden.
Aber: Ich hab auch schon mal 'n' Fahrer vom LF / RW gefragt, warum er um 3-4 h. Nachts auf absolut leeren verlassenen Gassen Innenorts das Horn anschmeissen muss um zu ner Ölspur zu fahren, wenn bei hochgeklappten Bürgersteigen exact 0 Fahrzeuge vor ihm oder überhaupt im Umkreis von x Kilometern in Betrieb sind ...
Andererseite:
Wenn dann was passiert und der volltrunkene Kneipengänger vors Einsatzfahrzeug torkelt, ist doch wieder klar, das er gefälligst Musik angehabt haben müsste.... und sowas wie Rücksicht und Mitdenken zählt dann natürlich nicht.
"Wie mer's macht - macht mer's falsch..."
Und irgendeiner klagt immer dagegen und kriegt auch noch Recht.
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Vorallem zur Ölspur...