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Alt 31.10.2014, 08:51   #1
Jango112

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Das ergibt sich aus § 49a Abs. 4 StVZO, wonach paarweise angebrachte Leuchten nur gleichzeitig leuchten dürfen.

Hier eine detaillierte Antwort von Hänsch zum Thema: http://sosi.myds.me/forum/showpost.p...2&postcount=36




"Das Problem bei Zitaten aus dem Internet ist, dass man nie weiß, ob sie auch echt sind."
Galileo Galilei (1638)

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Alt 31.10.2014, 12:17   #2
southpark

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Zitat:
Zitat von Jango112 Beitrag anzeigen
Das ergibt sich aus § 49a Abs. 4 StVZO, wonach paarweise angebrachte Leuchten nur gleichzeitig leuchten dürfen.

Hier eine detaillierte Antwort von Hänsch zum Thema: http://sosi.myds.me/forum/showpost.p...2&postcount=36

Hmm, dass ist auch das einzige, was ich dazu finden konnte. Wobei Sonderbeleuchtung ja zentral unter §52 gereglt sind. Da stehen zwar Frontblitzer aber keine Leuchtweise. Nur unter HWA steht da was.

Der Text von Hänsch bezieht sich ja leider auch nur auf das HWA/RWS System.
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Alt 31.10.2014, 15:13   #3
Jango112

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Zunächst würde ich den § 49a Abs. 4 StVZO heranziehen, da er sich eindeutig auf paarweise angebrachte Leuchten bezieht und die StVZO sonst wenig/nichts zum Thema hergibt.

Wie es sich zulassungsmäßig bei ECE-R65 Leuchten verhält kann ich nicht belegen.

Memo für mich:
Wenn wir die Fragestellung irgendwann hieb- und stichfest hier gelöst haben, sollten wir das ins Lexikon einpflegen - kommt ja immer wieder auf.


Interessant ist, dass sich immer wieder auf das gleichzeitige Leuchten bezogen wird, z.B. hier:
http://www.lfs-bw.de/Fachthemen/Tech...rfahrzeuge.pdf




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Alt 04.11.2014, 09:17   #4
Kleiner

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Zitat:
Zitat von Jango112 Beitrag anzeigen
Zunächst würde ich den § 49a Abs. 4 StVZO heranziehen, da er sich eindeutig auf paarweise angebrachte Leuchten bezieht und die StVZO sonst wenig/nichts zum Thema hergibt.

Wie es sich zulassungsmäßig bei ECE-R65 Leuchten verhält kann ich nicht belegen.

Memo für mich:
Wenn wir die Fragestellung irgendwann hieb- und stichfest hier gelöst haben, sollten wir das ins Lexikon einpflegen - kommt ja immer wieder auf.


Interessant ist, dass sich immer wieder auf das gleichzeitige Leuchten bezogen wird, z.B. hier:
http://www.lfs-bw.de/Fachthemen/Tech...rfahrzeuge.pdf

Wobei die Checkliste ja nicht mehr aktuell ist.
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Alt 04.11.2014, 11:19   #5
Blaulicht05

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Zitat:
Zitat von southpark Beitrag anzeigen
Hmm, dass ist auch das einzige, was ich dazu finden konnte. Wobei Sonderbeleuchtung ja zentral unter §52 gereglt sind. Da stehen zwar Frontblitzer aber keine Leuchtweise. Nur unter HWA steht da was.

Der Text von Hänsch bezieht sich ja leider auch nur auf das HWA/RWS System.
Das bezieht sich auch auf die Hänsch Frontblitzleuchten.
Meine persönlichen Erfahrungen zeigen, dass synchron blitzende Frontblitzer auch wesentlich besser geortet werden können und besseres Licht machen als alternierende Frontblitzer.
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Alt 06.05.2015, 00:17   #6
Doku112

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Entschuldigung aber dieses Thema muss ich noch mal ausgraben...

Ich war lange Zeit ebenfalls Vertreter der Meinung, das Frontblitzer nicht abwechselnd blitzen dürfen. Nach einer heftigen Diskusion dazu sollte ich die entsprechende Quelle raussuchen. Nun stehe ich plötzlich auf dem Schlauch...

Gleich der zweite Streitfaktor: Sind Frontblitzer in gelb zulässig?

Denn, Balken dürfen ja auch abwechselnd blitzen. Da sind zwei Leuchtkörper ja ebenfalls Paarweise angebracht. Erst recht bei einzelnen Kennleuchten. Diese dürften ja demnach auch nicht abwechselnd Blitzen wenn sie paarweise angebracht sind.

Leider finde ich keine ECE-R65 in deutscher Sprache, die könnte das Problem sicher schnell lösen!

Darin wird auch ersichtlich sein, ob gelbe Frontblitzer zulässig sind. Denn: Sind die Frontblitzer nach ECE-R65 geprüft, müssten Sie als "einfache" Kennleuchte gelten. Somit dürfte diese in alle Richtungen angebracht werden bis eine 360-Grad-Wirkung gegeben ist...

Irgendwann hatte ich mal die besagte "goldene" R65-Regelung im PDF-Format. Ich kann sie aber weder im Netz noch auf meiner alten Festplatte finden...
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