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Alt 14.11.2014, 22:53   #1
maddin112

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Rotes Gesicht Heckabsicherung- welche zugelassen?

Sind sputnik nano SL für Heckabsicherung zugelassen?
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Alt 14.11.2014, 23:35   #2
Philipp

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Für Privat das Rws nach 53a ja..




Schaut doch mal rein:
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Alt 14.11.2014, 23:55   #3
maddin112

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Nicht für privaten PKW.
Sollen über den Hecktüren unseres GW eingebaut werden.
Ansicht von hinten folgt.
Miniaturansicht angehängter Grafiken
Klicke auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	tmp_13079-IMG-20141114-WA0002-1764245382.jpg
Hits:	444
Größe:	322,0 KB
ID:	20267  
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Alt 15.11.2014, 00:23   #4
RKLsammler

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Laut Hänsch:
Zitat:
An Fahrzeugen mit Blaulicht dürfen ab dem 01.08.2013 gemäß §52 Abs. 11 StVZO gelbe, gerichtete Kennleuchten (2, 4 oder 6 Leuchten) oben am Heck montiert sein. Die Voraussetzungen sind eine Zulassung nach ECE-R 65 und eine synchrone Blitzfolge.
Also gehen die Sputnik SL in Ordnung.
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Alt 15.11.2014, 01:01   #5
maddin112

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Gilt das auch für blaue Sputnik SL?

Geändert von maddin112 (15.11.2014 um 01:06 Uhr).
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Alt 15.11.2014, 02:49   #6
Blaulicht05

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Ein paar blaue, mit einer Hauptabstrahlrichtung nach hinten gerichtete Kennleuchten mit ECE R65 Zulassung, synchron-blitzend, dürfen verbaut werden.
Ebenso ein Paar blaue, mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorn gerichtete Kennleuchten (Frontblitzer), synchron-blitzend, mit ECE R65-Zulassung. Anbauhöhe ist zu beachten.

In gelb, wie schon geschrieben, zwei, vier oder sechs gerichtete Kennleuchten nach hinten, synchron-blitzend, mit ECE R65-Zulassung.

(Das bezieht sich nicht nur auf die Hänsch-Produkte.)
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Alt 15.11.2014, 11:13   #7
maddin112

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Super, ich danke euch!
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