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#8 |
![]() Gold-Mitglied Name: Lars
Registriert seit: 07.09.2012
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Das Frobis synchron blitzen müssen, müsste sogar in der StVO stehen.
Sinngemäß steht da, dass gerichtete Leuchten nur paarweise und synchron leuchten dürfen. Für Balken gilt das nicht, da diese ja nicht gerichtet sind. Und noch kurz zu den gelben Frontblitzern. Nur weil sir eine ECE-R 65 Prüfzeichen haben, darf man sie ja nicht gleich verbauen. Siehe auch bei den Hänsch Nano SL bei den neuen Bayern RTW's die als Intersectionlights verbaut wurden. Dazu brauchte es ja auch einer Sondergenehmigung. |
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