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#4 |
![]() Bronze-Mitglied Registriert seit: 18.03.2004
Ort: Leipzig
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Ja, die Firma Hänsch...
Sputnik nano mobil Zulassung: nach ECE-R 65: Zur Zeit gibt es noch keine verbindliche Zulassungsvorschrift für mobile, gerichtete Warnanlagen - Ausnahmegenehmigung erforderlich nach Richtlinie 72/245/EWG: e1 03 4972 Die nano mobil haben also derzeit gar keine Straßenzulassung, weder nach ECE-R65 noch national vom KBA. Somit sind die auch nicht für Privatanwender nutzbar. Der Einsatz bedarf einer Ausnahmegenehmigung. Richtlinie 72/245/EWG ist die KFZ-EMV-Richtlinie, hat also nichts mit dem Einsatz im Straßenverkehr zu tun. |
Geändert von raoul (15.10.2015 um 00:38 Uhr). |
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