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Alt 04.02.2016, 21:32   #1
medo

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Ich meine es steht im Handbuch. Hab aber leider grad keins zur Hand von den BST.
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Alt 04.02.2016, 23:48   #2
raoul

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Der §53a bezieht sich ja auf Warndreieck, Warnleuchte, Warnblinkanlage, Warnweste.
Und ein Warndreieck oder eine von der Lichtanlage des Fahrzeugs unabhängige Warnleuchte kann und darf man ja auch in Richtung Gegenverkehr benutzen.
Also sollte dies auch bei den nicht mitführpflichtigen und von der Lichtanlage abhängigen Leuchten so sein, wenn diese im Fahrzeug fest angebracht oder so beschaffen sind, dass sie bei Bedarf innen oder außen am Fahrzeug angebracht werden können.
Bedeutet also, fest am Kühlergrill verbaut, geht nicht, da außen.
Ob hinter dem Kühlergrill "innen" ist, darüber könnte man diskutieren.
Aber eine zugelassene Warnleuchte auf dem Armaturenbrett als Scheibenblitzer wäre zulässig, da im Fahrzeug.
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Alt 05.02.2016, 23:27   #3
Flo

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Genau das entspricht dem Kenntnisstand in diesem Thread. Ich hab auch nochmal in meiner Anleitung geblättert und nichts gefunden was nur eine Nutzung nach hinten nahelegt.
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Alt 06.02.2016, 08:33   #4
medo

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Bei Life-is-simple steht:

Zitat:
Die HELLA Frontblitzer BST in gelb besitzen das Prüfzeichen K1039 (vgl. §53a StVZO; zusätzliche Warnleuchten) und damit die Zulassung als Rückwarnleuchtensystem (K-Zulassung Deutschland).
Ich meine es auch irgendwo anders noch gelesen zu haben in den original Unterlagen / Handbuch. Ich schau das nächste mal, wenn ich das Handbuch in der Hand habe. (Liegt nicht hier daheim)
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Alt 06.02.2016, 23:37   #5
Flo

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Dass ich sie als RWS nutzen darf, heißt ja aber nicht, dass ich sie nicht auch in andere Richtungen als zusätzliche Warnleuchte nutzen darf. Wie gesagt, es sind zusätzliche Warnleuchten. Sie unterscheiden sich in diesem Punkt nicht von einer Comet Effekta und die leuchtet ja auch in alle Richtungen.
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Alt 07.02.2016, 00:21   #6
raoul

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Zitat:
Zitat von Flo Beitrag anzeigen
Dass ich sie als RWS nutzen darf, heißt ja aber nicht, dass ich sie nicht auch in andere Richtungen als zusätzliche Warnleuchte nutzen darf. Wie gesagt, es sind zusätzliche Warnleuchten. Sie unterscheiden sich in diesem Punkt nicht von einer Comet Effekta und die leuchtet ja auch in alle Richtungen.
So sehe ich das auch. Die einzige Einschränkung, die es gibt, ist der Festanbau außen am Fahrzeug.
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Alt 07.02.2016, 12:19   #7
Flo

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Zitat:
Zitat von raoul Beitrag anzeigen
Die einzige Einschränkung, die es gibt, ist der Festanbau außen am Fahrzeug.
Genau so ist es.
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