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Alt 25.02.2018, 20:10   #1
FFB

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Name: Adrian
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Die Anlage wurde so vom TÜV abgenommen und alle Komponenten wurden eingetragen...... und nein es war keine Spezlwirtschaft !
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Alt 25.02.2018, 20:13   #2
Doug

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Zitat:
Zitat von FFB Beitrag anzeigen
Die Anlage wurde so vom TÜV abgenommen und alle Komponenten wurden eingetragen...... und nein es war keine Spezlwirtschaft !
Dann passt es ja.
Hatte selbst aber abgespeichert, dass lt Hella im Gegensatz zur RTK6 keine Kompressoranlage mehr aufgebaut werden darf. Die ECER65 Zulassung der Kennleuchten würde das im Zweifel nicht beeinflussen, meine aber es hängt mit der IP Schutzart der Anlagen und den elektronischen Betriebsbestimmung zusammen. Das weiss im Zweifel aber kein TÜV Prüfer.




???
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Alt 25.02.2018, 20:27   #3
Blaulicht

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Name: Marcel
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Zitat:
Zitat von FFB Beitrag anzeigen
Die Anlage wurde so vom TÜV abgenommen und alle Komponenten wurden eingetragen...... und nein es war keine Spezlwirtschaft !
Ist ja ok, für 98% der TÜV „Ingenieure“ muss es nur blau leuchten und Krach machen.

Und ja ich meine das Gebläse, das Teil ist 50 Jahre alt und hat keine EMV Zulassung. Darf somit auf Fahrzeugen nach 2010 nicht mehr verbaut werden.

Betriebserlaubnis KFZ erlischt. Das ist leider die aktuelle Rechtslage. Auch wenn 100 andere in der 30er Zone 80 fahren darf man es trotzdem nicht.

Dass es gut umgesetzt ist soweit dagegen sag ich ja nix.

Die Geschichte, dass keine Martin auf die RTK7 darf ist nur wegen Garantie der Dichtigkeit von Hella. Hat nix mit Zulassung der RTK zu tun.

Die Antenne auf der RTK ist schlimmer, soll man nicht machen wegen Störungen im Funk. Und ich könnte mir vorstellen, dass wenn das Gebläse läuft, der Funk Probleme macht.

Zur Luftversorgung, da kommt zu wenig rein in die Anlage, Gebläse muss stärker arbeiten deswegen und stirbt vorzeitigen Hitzetod.

----------

Zitat:
Zitat von Doug Beitrag anzeigen
Dann passt es ja.
Hatte selbst aber abgespeichert, dass lt Hella im Gegensatz zur RTK6 keine Kompressoranlage mehr aufgebaut werden darf. Die ECER65 Zulassung der Kennleuchten würde das im Zweifel nicht beeinflussen, meine aber es hängt mit der IP Schutzart der Anlagen und den elektronischen Betriebsbestimmung zusammen. Das weiss im Zweifel aber kein TÜV Prüfer.
Nicht wirklich, auch TÜV Eintragungen sind im Falle einer Prüfung schnell wieder erledigt.

Ja, in der RTK7 ist nix mehr gegen Wasser geschützt, alle elektronischen Bauteile sind offen. Deswegen sagt hella nix aufbauen. Wer es trotzdem macht und Wasser in die Anlage kommt selber schuld.




You can´t fix stupid, not even with Duct Tape
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