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![]() Gold-Mitglied Name: Basti
Registriert seit: 05.03.2005
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Ich habe ja die Genehmigungsurkunde vom Kraftfahrtbundesamt dabei gehabt.
Bzw. Auf dem Beifahrersitz. Aber der Prüfer ist wohl davon ausgegangen das diese Blitzer als "Warnblinkanlage" anzusehen sind. Somit wäre ja die Taktung und eine Kontrollleuchte vorgeschrieben. Es ist aber ein eigenes System welches man nicht als Warnblinker ansehen darf! Sie sind aber als "Ergänzung" zur Warnblinkanlage zugelassen. |
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