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Alt 29.04.2009, 18:35   #1
UKR

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Zitat:
Zitat von musikflyer Beitrag anzeigen
Ist eig. irgendwo geregelt, dass FRONTblitzer auch nach hinten gerichtet sein dürfen?
In welchem Zusammenhang denn?

Es gibt technisch betrachtet keine Frontblitzer, sondern nur gerichtete Kennleuchten. Das diese nur nach vorn leuchten dürfen ergibt sich aus der StVZO. Wenn man welche benötigt die nach hinten Leuchten bedarf es einer Ausnahmegenehmigung.
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Alt 29.04.2009, 18:43   #2
musikflyer

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Name: Jan
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Aber die Typ 40 ist doch für vorne gedacht oder?




Ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur!
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Alt 29.04.2009, 19:27   #3
Commander

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Zitat:
Zitat von musikflyer Beitrag anzeigen
Aber die Typ 40 ist doch für vorne gedacht oder?
ja, aber nicht als RWS, das ist nur für hinten
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Alt 29.04.2009, 23:37   #4
Hella_RTK6-SL

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Name: Kai
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Weis jemand, ob diese §53a zugelassenen leuchten von Hänsch auch in Österreich betrieben werden dürfen?




Gruß
Kai
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Alt 30.04.2009, 00:02   #5
FedSigAerodynic

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Name: Basti
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Oh das ist eine gute Frage.
Wenn es mit den Gesetzen da so streng ist wie hier würde ich sagen Nein, da die Genehmigung vom Kraftfahrtbundesamt kommt. Und das ist nur für Deutschland.
Bin mir aber nicht sicher !!!


Aber schick da am besten eine kurze eMail an Hänsch. Die können dir das sicherlich sagen.
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Alt 30.04.2009, 15:53   #6
Hella_RTK6-SL

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Name: Kai
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Danke, aber geht nemmer Bin jetzt Weg übers WE. Also bis dann.




Gruß
Kai
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Alt 30.04.2009, 19:04   #7
Andi-Hamburg

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Name: Andi
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Zitat:
Zitat von Hella_RTK6-SL Beitrag anzeigen
Danke, aber geht nemmer Bin jetzt Weg übers WE. Also bis dann.
Wenn du ohne Leuchten wiederkommst, wissen wir bescheid!




*Dies ist meine persönliche Meinung und steht in keinem Bezug zu meinem Arbeitgeber!

*Ich leb in meiner eigenen Welt. Das ist OK, man kennt mich dort.
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