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#16 | |
![]() Gold-Mitglied Name: Andi
Registriert seit: 30.12.2006
Ort: Wilstedt-Siedlung
Beiträge: 2.531
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![]() Zitat:
§53a Leuchten dürfen nur im Stand und in Verbindung mit der Warnblinkanlage des Fahrzeuges betrieben werden. Was willst Du mit einer ausgeschalteten Leuchte auf dem Dach? Wenn würde nur die Comet-E in frage kommen, weil die Typ 06/08/16 kaum auf dem Dach halten würden, bei der Fahrt. (von den Magneten her) Erlaubt wird dieses bestimmt auch nicht sein. Gruß | |
*Dies ist meine persönliche Meinung und steht in keinem Bezug zu meinem Arbeitgeber!
*Ich leb in meiner eigenen Welt. Das ist OK, man kennt mich dort. ![]() |
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