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11.09.2011, 12:53 | #21 | |
Silber-Mitglied Registriert seit: 06.06.2009
Ort: Hochdorf
Beiträge: 1.936
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Zitat:
Nun ist der Zollbeamte kein Fachmann für amerikanische Sirenen deshalb wird diese erstmal zurückgehalten bis alles geklärt ist. Man stelle sich mal eine nachgebaute Movia vor bei der der Nutzer dann eine gepfeffert bekommt das wäre böse. Wenn man nun wie im Beispiel alte Funkgeräte sammelt dann erkennt der Zoll durchaus wenn es sich um etwas altes handelt das noch kein CE haben kann oder etwas aus Armeebeständen dort ist ja auch kein CE Zeichen drauf. | |
11.09.2011, 22:17 | #22 | |
Silber-Mitglied Registriert seit: 08.03.2007
Beiträge: 1.064
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Zitat:
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11.09.2011, 23:42 | #23 |
Gold-Mitglied Registriert seit: 30.11.2006
Beiträge: 5.324
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Ich frage mich warum ausgerechnet das CE als ausschlaggebendes Einfuhrmerkmal gewählt wird. Schließlich ist die CE Pfrüfung freiwillig und wird wenn vom Hersteller selbst durchgeführt, bzw. der die Herstellung nach CE Vorgaben bestätigt. Also als Qualitätssiegel nicht ausschlaggebend, da nicht unabhängig geprüft. Auch durch die ganzen China Produkte die CE als China Export deklarieren aber das gleiche Logo auf ihren Waren anbringen
Dirk: Evtl bringt es was , wenn das Produktionsalter der PA300 vor 1985 liegt ( gab es die da schon? ) denn das CE Kennzeichen wurde erst dort eingeführt im Umkehrschluss könnte dann eine solche Sirene, auch wenn sie die nach CE Normen hergestellt werden sollte, garkeins tragen. |
???
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12.09.2011, 09:42 | #24 |
Silber-Mitglied Registriert seit: 08.03.2007
Beiträge: 1.064
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Hatte denen auch versucht zu erklären das das für meine Sammlung ist und die Sachen auch nicht in Verkehr gebracht werden... aber neee... wollten sie nicht drauf eingehen.... doof..
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12.09.2011, 11:01 | #25 |
Gold-Mitglied Name: Marcel
Registriert seit: 11.12.2003
Ort: Oberthal / SAAR
Beiträge: 13.729
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Und was passiert jetzt mit dem PA 300, wenn die Prüfung negativ ist ?
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12.09.2011, 11:15 | #26 |
Forum-Mitglied Name: Philippe
Registriert seit: 03.09.2011
Beiträge: 97
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Entweder zerstören oder zurückschicken.
Wenn der Zoll gnädig ist, vielleicht betriebsuntauglich machen. Aber das kann man sich meiner Meinung dann auch sparen. Mich wundert nur das hier anscheinend mal wieder eine Zollstelle strenger ist als die andere, denn warum sonst hat Paul seine Jetstream Lightbar ohne Probleme durch den Zoll bekommen. Da wird das importieren dann zum russischen Roulette... |
mfG
Geändert von pinkybrain123 (12.09.2011 um 11:19 Uhr). |
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12.09.2011, 13:12 | #27 |
Bronze-Mitglied Name: Andy
Registriert seit: 11.08.2009
Ort: 84518 Garching
Beiträge: 338
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So, ich hab 2 eher ungute Neuigkeiten:
1. Bezüglich der CE Kennzeichnung: 2. Bekannter vom Zoll sagt: "Das einzige was er tun kann ist um ein gutachten beim tüv bitten,damit die abklären ob das gerät den anforderung "hier genügt,er meinte aber auch das wäre sicher nicht billig Versuch einfach auch armen Sammler zu machen und sag das wären sehr seltne Sammlerstücke und du nimmst die eh nicht in Betrieb. Hätt ich das eher gewusst hätten wir das über meine Adresse, bzw meinen Zoll laufen lassen. Die sind da sehr kulant, bzw mit denen kann man auch reden |
Menschen, die langsam fahren, sind hässlich und haben ansteckende Krankheiten. (Ayrton Senna)
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13.09.2011, 00:07 | #28 | |
Silber-Mitglied Registriert seit: 08.03.2007
Beiträge: 1.064
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Zitat:
Die Typengenehmigungsnummer lautet: e4*72/245*95/54*0695*00 Das müßte doch eigentlich reichen für den Zoll, oder? Würde die PDF hier gerne hochladen weiß nur nicht ob sowas möglich ist... | |
13.09.2011, 00:18 | #29 |
Gold-Mitglied Name: Marcel
Registriert seit: 11.12.2003
Ort: Oberthal / SAAR
Beiträge: 13.729
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ich hab heute morgen mal das Hauptzollamt im saarland angerufen, die wollen mich zurückrufen, aber von einer änderung der Einfuhrbestimmung ist denen nix bekannt, zumindest gewesen.... Hoffe ich hab keine schlafenenden Hunde geweckt
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13.09.2011, 11:36 | #30 | |
Silber-Mitglied Registriert seit: 08.03.2007
Beiträge: 1.064
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Zitat:
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13.09.2011, 11:59 | #31 |
Gold-Mitglied Name: Marcel
Registriert seit: 11.12.2003
Ort: Oberthal / SAAR
Beiträge: 13.729
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Sollte ausreichen für den Zoll. Ruf an und frag nach
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13.09.2011, 12:16 | #32 |
Silber-Mitglied Registriert seit: 26.04.2009
Ort: München
Beiträge: 1.803
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Basis für die geforderte CE Kennzeichnung ist die EG-Konformitätserklärung, in der bestätigt wird, dass das technische Gerät die entsprechend relevanten EU-Vorschriften erfüllt.
Da es sich um ein technisches Gerät zum festen Einbau in Fahrzeuge handelt, greift die sog. E-Kennzeichenpflicht, d.h. das Gerät darf nur in Fahrzeuge eingebaut werden, wenn diese E-Zulassung erfolgt ist, ansonsten müsste eigens ein Gutachten dafür erstellt werden. Das bedeutet für Dich im Umkehrschluß, dass durch die e4 Typgenehmigung die innerhalb der EU geltenden Vorschriften nachgewiesener Weise eingehalten wurden und einer Einfuhr in den EU-Raum auch nichts entgegen steht. Wie sollte sonst auch das Gerät innerhalb der EU eine Zulassung erfahren haben, wenn es nicht eingeführt werden darf? Rein formell ersetzt allerdings die e4 EG-Prüfnummer nicht die EG-Konformitätserklärung, da diese nur durch den Hersteller ausgestellt werden kann... |
Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand (Arthur Schoppenhauer)
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13.09.2011, 12:42 | #33 |
Forum-Mitglied Name: Philippe
Registriert seit: 03.09.2011
Beiträge: 97
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Was für ein Bürokratenkram... Irgendwann ersticken wir an diesen ganzen E Zeugs, Paragraphen, Nummern und Vorschriften.
@Dirk: Wie bist du darauf gekommen das die dir so eine e Genehmigung zur Verfügung stellen können? |
mfG
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13.09.2011, 22:52 | #34 | |
Silber-Mitglied Registriert seit: 08.03.2007
Beiträge: 1.064
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Zitat:
---------- Verstehen muss das aber keiner E4-Nr. hier dann noch ne extra Konformitätserklärung.... mann mann mann, das ist echt übel was die heutzutage alles haben wollen. Und der Chinese geht kackenfrech hin druckts drauf und es geht durch... ich kaufe wiederum orginal Sachen und es kommt erstmal nicht durch... alles komisch | |
13.09.2011, 23:03 | #35 |
Silber-Mitglied Registriert seit: 26.04.2009
Ort: München
Beiträge: 1.803
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Da könnte ich Dir noch viel mehr erzählen! So ist der Versand eines Handys eigentlich ein Gefahrguttransport, der nur Dank einer Ausnahmegenehmigung zulässig ist!
Es würde mich auch interessieren, ob sich irgendein chinesischer Hersteller schon jemals Gedanken über die EU-Batterienrücknahmeverordnung nen Kopf gemacht hat... |
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13.09.2011, 23:07 | #36 |
Gold-Mitglied Name: Harm
Registriert seit: 16.06.2006
Ort: Hamburg
Beiträge: 5.254
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14.09.2011, 00:53 | #37 | |
Silber-Mitglied Registriert seit: 08.03.2007
Beiträge: 1.064
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Zitat:
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14.09.2011, 01:03 | #38 |
Silber-Mitglied Registriert seit: 26.04.2009
Ort: München
Beiträge: 1.803
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Nö, wir stellen elektronische Geräte für die Automobilindustrie her und müssen uns an eben jene Vorschriften halten, schließlich produzieren wir in Deutschland und nicht in China...
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Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand (Arthur Schoppenhauer)
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14.09.2011, 11:36 | #39 |
Silber-Mitglied Registriert seit: 08.03.2007
Beiträge: 1.064
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Was aber wiederum gut ist weil das spricht für Qualität und die zahlt sich letztendlich ja aus!!!
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14.09.2011, 12:02 | #40 |
Gold-Mitglied Name: Steve
Registriert seit: 11.01.2010
Beiträge: 5.638
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*OFFTOPIC on*
Obwohl mittlerweile China den Spieß umdreht. Vorher gaben die anderen Industrieländer den Ton in Form von DIN´s, EN´s und ähnlichen Vorgaben an. China will in Zukunft eigene Normen rausgeben und die für allgemein gültig betrachten... *OFFTOPIC off* |
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