02.04.2011, 19:51 | #1 |
Gold-Mitglied Name: Patrik
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ASG oder ISG
http://bos-fahrzeuge.info/einsatzfah...x/photo/152847
eine Frage an die Fachleute unter Euch, sind bei der RTK 7 ISG oder ASG verbaut, wenn sie nicht "Stop Polizei und Co." ausstrahlen |
Geändert von Patrik Faber (03.04.2011 um 21:44 Uhr). |
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02.04.2011, 20:05 | #2 |
Gold-Mitglied Name: Axel
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02.04.2011, 20:06 | #3 |
Silber-Mitglied Name: Maximilian
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Beiträge: 1.953
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02.04.2011, 21:02 | #6 |
Moderator Name: Jan
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Im Handbuch steht auf Seite 7:
"ASG-GL (bis 3 Stück) Anhaltesignalgeber in Glühlampentechnik STOP POLIZEI, BITTE FOLGEN (Realschrift) bzw. STOP POLIZEI (Spiegelschrift); weitere Signale realisierbar (z.B. NOTARZT" und auf Seite 35: "Info-Geber vorn EIN/AUS". Also sowohl als auch scheint richtig zu sein. |
"Das Problem bei Zitaten aus dem Internet ist, dass man nie weiß, ob sie auch echt sind."
Galileo Galilei (1638) Moderator schreibt orange. Geändert von Jango112 (15.01.2018 um 22:19 Uhr). |
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02.04.2011, 21:06 | #7 |
Silber-Mitglied Name: Christoph
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03.04.2011, 00:07 | #8 |
Silber-Mitglied Registriert seit: 26.04.2009
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Unser neues Mitglied Medic911 (Marcel) hat genau dieses Fahrzeug als Avatar, noch mit dem BMW Vorführkennzeichen.
http://bos-fahrzeuge.info/einsatzfahrzeuge/75765 Vielleicht kennt er das Fahrzeug im Detail, oder hat noch zusätzliche Fotos... |
Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand (Arthur Schoppenhauer)
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03.04.2011, 12:27 | #9 |
Gold-Mitglied Registriert seit: 09.01.2011
Beiträge: 3.253
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Bin zwar nicht Medic911, aber ich habe da mal ein Bild das die Frage beantwortet.
Das Fahrzeug verfügt über einen ASG/ ISG LED u.a. mit dem Schriftzug Notarzt. Übrigens nach vorne wie auch nach hinten. Grüßlies P.S: Das ding fährt sich echt gut... |
03.04.2011, 14:13 | #10 | |
Moderator Name: Jan
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Mich würde mal interessieren, wie die roten "NOTARZT-Schriften" mit der StVZO in Einklang gebracht werden. Denn in § 52 Abs. 3a lesen wir Zitat:
Bedeutet doch, dass die Notarztanlagen mit roter Schrift entweder alle unzulässig sind (was ein Erlöschen der Betriebserlaubnis des kompletten Fahrzeuges nach sich zieht) oder es gibt eine 70er für die Anlagen (und das erscheint mir mehr als unwahrscheinlich). | |
"Das Problem bei Zitaten aus dem Internet ist, dass man nie weiß, ob sie auch echt sind."
Galileo Galilei (1638) Moderator schreibt orange. |
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03.04.2011, 14:18 | #11 |
Silber-Mitglied Registriert seit: 26.04.2009
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Für den "ISG" nach vorne könnte man den Abs. 5 evtl. heranziehen, aber für hinten gilt wohl dann, wo kein Kläger...
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Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand (Arthur Schoppenhauer)
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03.04.2011, 15:33 | #12 |
Gold-Mitglied Registriert seit: 17.12.2006
Beiträge: 6.559
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Das mit den Notarzt, Feuerwehr-ISG usw. ist schon immer so eine fragliche Sache. Deswegen am besten einfach nur ein Transparent mit einem Schriftzug der aufgeklebt ist (evtl. hinterleuchtet).
Rot-blinkende Notarzt-Schriftzüge finde ich eh übertrieben und wirklich lesbar auf einer Alarmfahrt sind die auch nicht. Sieht man doch hier auch in den Videos mit dem TOPas... hatten wir erst. |
03.04.2011, 16:17 | #13 | |
Silber-Mitglied Name: Hendrik
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Ort: Zwischen Hänsch und TD
Beiträge: 1.223
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Zitat:
Hat nicht sogar in der Produktinfo von Hella zur OWS drin gestanden, dass die Hinterleuchtung des Mittelteils im Geltungsbereich der Stvzo/Stvo unzulässig sei. Genauso habe ich mich immer gefragt, ob die HWL in der RTK6 überhaupt zugelassen sind. Da sie unabhängig von der Warnblinkanlage arbeiten, sind sie wohl nicht als zusätzliche Blinkleuchten zugelassen. Eine Zulassung nach §53a wäre mir auch neu. Wahrscheinlich verhält es sich mit den Dingern wie mit dem Springlicht bei der Polizei... | |
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03.04.2011, 19:09 | #14 |
Gold-Mitglied Registriert seit: 17.12.2006
Beiträge: 6.559
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Ich denke mal, dass es alles nicht erlaubt, aber von den Behörden geduldet wird.
Sieht man doch auch bei den NEF mit Weitwarnblitz. Bei uns fährt das NEF dauerhaft mit eingeschaltetem K-FS3, wenn die LED-Hauptkennleuchten im TOPas eingeschaltet sind. Egal ob auf Landstraßen oder in der Stadt. Die Polizei hält doch kein NEF an und regt sich darüber auf. Die meisten Polizisten wissen zudem eh nicht, dass die Powerfrontblitzer nicht zulässig innerhalb geschlossener Ortschaften sind. Und die verdeckten Polizeifahrzeuge haben die Typ 43 LED in der Frontscheibe die noch weniger zugelassen ist... Also das ist in Deutschland hier mit den Zulassungen alles so eine Sache. Ich würde sagen, dass es in den nächsten Jahren eine Änderung in der StVZO geben wird, weil die neuen Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge immer mehr Blaulicht bekommen an den Seiten, am Heck usw. Und welches neue NEF oder welcher neuer FuStrW bekommt heut zu Tage keine Hecklitzer in die Heckklappe? Ein Unding, dass diese Leuchten immer noch eine Aufwändige Ausnahmegenehmigung benötigen. Dass über 50% der Fahrzeuge mit Heckblitzleuchten diese Zulassung nicht haben ist wiederum eine andere Sache... Genauso mit den hinterleuchteten Transparenten. Ist momentan nicht zulässig wenn da Feuerwehr, Funkrufname oder Ähnliches drauf steht. Schwachsinnig, denn es ist sehr schön, wenn man nachts an der Einsatzstelle ist und den Funkrufnamen des Fahrzeugs gleich erkennt weil er hinterleuchtet ist. Hoffen wir man, dass sich da zulassungstechnisch einiges in der nächsten Zeit veränder wird! |
03.04.2011, 21:35 | #15 | ||
Gold-Mitglied Registriert seit: 04.05.2004
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Zitat:
Zitat:
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04.04.2011, 15:03 | #16 | |
Gold-Mitglied Name: Axel
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Zitat:
Wir dürfen keine Leuchttransparente mit "Rettungsdienst" mehr führen. Deshalb hat unsere aktuelle Fahrzeuggeneration diese nicht mehr. Wir haben jetzt auf dem Dachspoiler und auf der Motorhaube Schriftzüge aus Folie, einmal Normalschrift und einmal Spiegelschrift. Unsere Ausbaufirma hat uns damals gesagt, dass das nicht mehr zulassungsfähig sei. | |
04.04.2011, 18:28 | #17 |
Gold-Mitglied Registriert seit: 04.05.2004
Beiträge: 4.639
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Interessant, haben die dafür ne Quelle genannt?
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04.04.2011, 18:54 | #18 |
Gold-Mitglied Name: Axel
Registriert seit: 04.11.2007
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04.04.2011, 22:23 | #19 |
Gold-Mitglied Name: Marcel
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