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Alt 27.02.2010, 16:54   #1
Blaulicht05

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Standard Typ 43 LED nachrüsten

Weiss hier jemand was es kosten würde einen Satz Hänsch Typ 43 LED als Heckblitzer nachzurüsten?
Ich meine nicht die Materialkosten für Typ 43 LED und Halter, sondern die Kosten für TÜV und Eintragung in die Papiere.
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Alt 28.02.2010, 00:18   #2
Jango112

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Ich bin mir nicht 100%ig sicher, aber ich meine wenn du blaue (mit Prüfzeichen zugelassene) Front- oder Heckblitzer an einem Fahrzeug mit eingetragenem Blaulicht nachrüstest müssen die nicht extra eingetragen werden.




"Das Problem bei Zitaten aus dem Internet ist, dass man nie weiß, ob sie auch echt sind."
Galileo Galilei (1638)

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Alt 28.02.2010, 12:29   #3
techniker

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..bei uns sind z.T. nicht einmal die Blaulichter eingetragen..
(nur Sonder-KFZ)




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Alt 28.02.2010, 12:39   #4
Jango112

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Ich denke mal, bei "Sonder-Kfz Feuerwehr/Kat-Schutz/pp." ist es so zu sehen wie bei Fahrzeugen mit Eintragung.

Bei unseren Fahrzeugen ist "polizeispezifische Ausstattung" oder einfach gar nichts in Richtung SoSi eingetragen.




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Alt 28.02.2010, 14:58   #5
Blaulicht05

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Ja, sehr komisch alles. Bei uns steht auch nur Feuerwehrfahrzeug KdoW drin. Aber in den Hänsch Papieren der Heckblitzer steht Zulassung nur mit Ausnahmegenehmigung für Heckblitzer.
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Alt 03.03.2010, 18:02   #6
Blaulicht05

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Folgende Antwort kam heute per Mail vom TÜV Nord.

An Ihrer Stelle würde ich mich zuerst mit dem örtlichen Stassenverkehrsamt zwecks Erteilungsmöglichkeit einer Ausnahmegenehmigung in Verbindung setzen.
Während bauartgenehmigte Frontblitzleuchten laut Par.52(3) STVZO für entsprechende Fahrzeuge zulässig sind, werden für Heckblitzleuchten oft keine Ausnahmegenehmigung erteilt, weil auch transportable gelbe Warnleuchten diese Funktion erfüllen können.
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Alt 03.03.2010, 18:22   #7
NeusserSosimann

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Die schreiben immer einen Müll die vom TÜV Sicherheit ist denen auch nicht wichtig, nichts für ungut aber die könnten mich mal .
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Alt 03.03.2010, 19:24   #8
Blaulicht05

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Sehe ich genau so!
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