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Alt 31.03.2012, 19:30   #1
Andi-Hamburg

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Also,

Hänsch sagt das es zum Thema dunkle Scheiben nichts in den Vorschrifften steht. Der Tüv sagt aber:

RWS hinter getönter Scheibe = nachträgliches Tönen oder Einfärben von bauartgenehmigten Lichttechnischen Einrichtungen ist unzulässig. Ebenso wenn die Leuchte z.b hinter getönten Scheiben verwendet wird.

RWS schaltet sich ca. 5 Sek nach aktivieren der Warnblinkanlage ein. Warum? Hab vorne keinen Platz mehr für einen Schalter, daher hatte ich mir diese Methode überlegt. Funkschalter oder "irgendwo" nen Loch bohren kam nicht in Frage.

Technisch habe ich es so gelöst:

An jeden Blinker ein Relais welches die Spannung zum RWS schaltet, jeweils mit einem Kondensator. Nur wenn beide Blinker an sind, kann der Strom durch beide Relais und das RWS bekommt Strom. Die Kondensatoren lassen die Relais etwas später abfallen, so das praktisch dauerplus am RWS anliegt.

Im übrigen muss man das RWS nicht mit den Warnblinkern schalten, davon steht in der ABG nichts drin!

Gruß Andi




*Dies ist meine persönliche Meinung und steht in keinem Bezug zu meinem Arbeitgeber!

*Ich leb in meiner eigenen Welt. Das ist OK, man kennt mich dort.
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Alt 02.04.2012, 19:38   #2
Andi-Hamburg

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Zitat:
Zitat von mär Beitrag anzeigen
Kofferraumlicht ;-) Ambesten gleich mit verstecktem Schalter für den TÜV
Das ist leider genau auf der anderen Seite wo ich meine Technik dafür verbaut habe. Habe jetzt nen Schalter im Kofferraum, für den TÜV reicht es, und dann lasse ich mir was einfallen.

Gruß




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Alt 05.03.2014, 12:09   #3
Jango112

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Blinzeln RWS Nano und die Dekra

Heute hat sich erstmals ein Prüfer für die Nanos interessiert und sie sich vorführen lassen.

1. Reaktion: "Sowas gibt's?" Antwort von mir: "Ja, ist sehr wirkungsvoll."

2. Aussage: "Das ist aber gar nicht erlaubt."
Nachdem ich ihm kalt lächelnd die ABG übergeben habe, er hin und her blätterte kam folgendes.

3. Aussage: "Die sind ja gar nicht mit der Handbremse gekoppelt."
Antwort von mir: "Muss ja auch nicht."

4. Aussage: "Da steht doch drin. "Nur bei stehendem Fahrzeug verwenden"."
Gegenfrage von mir: "Sie leiten aus einer Verhaltensvorschrift über den Betrieb eine Einbau- bzw. Schaltvorschrift ab?"

5. Aussage: "Nee, nee. Ich lass das mal so durchgehen. Ganz richtig kann das aber nicht sein!"
Ich: "Das machen wir bitte nicht.
Entweder Sie belegen mir, dass die Leuchten nicht regelkonform sind oder erkennen sie ohne wenn umd aber an.
So halben Kram machen wir nicht!"

6. Reaktion: Trockenes Schlucken, Kopfkratzen und erneutes hektisches Blättern.
"Ja, da haben sie wohl Recht."

7. Nachkarten: "Wozu haben Sie eigentlich die gelbe Rundumleuchten hinterm Sitz?"
Ich: "Das ist auch eine zusätzliche Warnleuchte nach §53a StVZO
Möchten Die die Zulassungsunterlagen dafür auch sehen?"
Prüfer: "Ach nein. Die ist ja nicht am Fahrzeug montiert, da kann ich das ja nicht prüfen. Aber eingeschaltet rumfahren dürfen Sie damit ja nicht. Das wissen Sie und halten sich daran?!"
Ich: "Aber sicher."

Am Ende wurden zur Ehrenrettung des Prüfers die gelblich schimmernden Standlichtbirnen vorne bemängelt und gegen reinweiße gewechselt.

Merke: wer den Prüfer bei effekta-Produkten argumentativ aussticht muss damit rechnen, dass der Rest penibel geprüft wird.

Wir haben ins aber am Ende mit Handschlag verabschiedet ind ich habe ihm die Website von Hänsch empfohlen.




"Das Problem bei Zitaten aus dem Internet ist, dass man nie weiß, ob sie auch echt sind."
Galileo Galilei (1638)

Moderator schreibt orange.

Geändert von Jango112 (05.03.2014 um 12:33 Uhr).
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Alt 05.03.2014, 12:13   #4
Peter

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Zitat:
Zitat von Jango112 Beitrag anzeigen
Gegenfrage von mir: "Sie leiten aus einer Verhaltensvorschrift über den Betrieb eine Einbau- bzw. Schaltvorschrift ab?"
Strike!




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Alt 05.03.2014, 15:53   #5
NeusserSosimann

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Mein Prüfer sag nie etwas




Klaag niet..... maar vecht!!!
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Alt 05.03.2014, 16:12   #6
Kleiner

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Als ich zum erstenmal mit dem Defender in Tübingen zum TÜV bin haben sie gelost wer ran muss!
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