16.05.2017, 19:32 | #21 |
Silber-Mitglied Name: Peter
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....das ist doch Schikane ! Ist das ein Hauptzollamt, oder eine Vorortklitsche ? Ich würde auf das nächste Hauptzollamt gehen und den Fall schildern.
So ein grüner Waldgeist meinte mal zu mir "...wenn man nicht in Deutschland kauft, gehört man eben bestraft......" Ich hatte ihn gefragt, ob er das vor seinem Dienststellenleiter wiederholen könnte. Hatte damals ein Ersatzteil für die Gartenbahn (Plastikstück 2x3,5 cm profiliert) kostenfrei vom Hersteller zugestellt bekommen. Der Grüne wollte eine Rechnung, die es aber - da kostenfreie Garantieleistung - nicht gab. Hat mich 2 Std. meines Lebens gekostet bis er das verstanden hatte. Ich hatte ihn dann in mein Nachtgebet eingeschlossen |
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19.05.2017, 16:04 | #22 |
Gold-Mitglied Registriert seit: 03.10.2008
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Da ich Heute mal wieder auf "meinem" Zollamt war hab ich mal nachgefragt.
Das ist Ländersache und die Zollämter müßen sich da an die Vorgaben der Landesbehörden richten. Solange das für Privat ist (also kein Weiterverkauf oder gewerbliche Nutzung) ist das hier in Niedersachsen kein Problem. Im dümmsten Fall könnte es mir also passieren, das die Ware schon im Ankunftsort (z.B. Speyer/Rheinland-Pfalz oder Frankfurt a.M./Hessen) verzollt wird und nach den dortigen Bestimmungen die Einfuhr unterbunden wird obwohl sie hier "durchgewunken" worden wäre. Hilft jetzt leider nicht wirklich weiter! |
Mien Opa hett jümmers seggt: Besoopen geit wedder wech, Beschüert blifft!
Sammlungsübersicht Geändert von Benno (06.06.2017 um 11:06 Uhr). |
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14.06.2017, 10:10 | #23 |
Forum-Mitglied Registriert seit: 21.03.2010
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Es ist eigentlich ziemlich absurd, daß Einfuhrbestimmungen in jedem Bundesland anders gehandhabt werden... Das erklärt dann aber auch, warum ich in Köln nie Probleme hatte, während die Leuchte sich dank des Wiesbadener Zolls jetzt auf dem Rückweg nach Michigan befindet
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14.06.2017, 13:14 | #24 |
Gold-Mitglied Registriert seit: 03.10.2008
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Mien Opa hett jümmers seggt: Besoopen geit wedder wech, Beschüert blifft!
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14.06.2017, 17:11 | #25 |
Gold-Mitglied Name: Steve
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Und wenn du die Leuchte an einen von uns außerhalb von Hessen schicken läßt?
Das erhört die Chance, bleibt aber die Frage wegen der Rechnung. Geht maximal noch mit einer Vollmacht. |
15.06.2017, 13:32 | #26 | |
Gold-Mitglied Registriert seit: 03.10.2008
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Zitat:
Bin demnächst ja eh mal wieder beim Zoll - dann frag ich mal. | |
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15.06.2017, 16:32 | #27 |
Gold-Mitglied Name: Steve
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Das wäre gut, wenn du nachfragen könntest. Du bist doch mittlerweile auf "du" mit den Kollegen vor Ort, oder?
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22.06.2017, 14:30 | #28 |
Gold-Mitglied Registriert seit: 03.10.2008
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Prinzipiell würde man das Paket bekommen, wenn man die Benachrichtigung vom Zoll hat und einen Nachweis über den Wert der betreffenden Ware mit dabei hat. Wer das Bezahlt hat wäre erstmal egal.
Zwischenzeitlich kam es auch hier schon zu Schwierigkeiten bei der Einfuhr - und zwar bei Oldtimer KFZ-Teilen. Ging da zwar dirket um Fahrzeugteile aber darunter würden ja eigentlich auch unsere US-Leuchten&Balken (zumindest das was ich bisher so rübergeholt habe) fallen. Da mußte dann erst eine Freigabe (wegen fehlender Prüfnummern usw.) bei der KBA beantragt werden. Und dafür sollte der Empfänger der Lieferung und der Rechnung ideallerweise der gleiche sein. Um nix herauszufordern wäre ich also raus! |
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19.07.2017, 22:38 | #29 |
Forum-Mitglied Registriert seit: 21.03.2010
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Hi,
der Verkäufer ist zwar sehr irritiert von der Bürokratie, nimmt es aber ganz gelassen. Da hatte ich schon mit mehr Stress gerechnet. Der zweite Zustellversuch geht dann über einen Sammler in Amsterdam, der die Leuchte dann am Flughafen dem Freund meiner Schwester übergeben würde. Auf dem Weg sollte es dann auch problemlos klappen. Ich hätte nicht gedacht, daß ich mal den Kölner Zoll vermisse Grüßli, Arcon |
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20.07.2017, 10:00 | #30 |
Gold-Mitglied Name: Steve
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Dann drücken wir die Daumen, dass dieser Weg entspannter verläuft.
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21.07.2017, 10:58 | #31 |
Bronze-Mitglied Registriert seit: 04.01.2016
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Das nenne ich doch mal "Logistik".
Ich drücke Dir die Daumen, dass es klappt |
19.08.2017, 22:58 | #32 |
Bronze-Mitglied Name: Tom
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Hört sich jetzt möglicherweise doof an..Aber der Zoll in Wiesbaden hat nach den Vorgaben der EU richtig gehandelt und es wurde dementsprechend entschieden.Es geht erstmal um die Einfuhr.Der Verwendungszweck ist erstmal zweitrangig.Wenn es strittige Waren sind lassen sie es eben durch andere Behörden (Bei Funkgeräten die Fernmeldeämter der Bundesnetzagentur usw. prüfen)
Fehlt das CE Zeichen dann ist das schon die erste Hürde. Fehlt die Bedienungsanleitung in der Sprache in welche der Gegenstand verbracht werden soll (also in Deutsch) ist das schon die 2. Hürde Sicher kann man dagegen Einspruch einlegen sollte die Ware nicht herausgegeben werden aber das kann ein recht Kostenintensiver Prozess werden.Ausgang ungewiss... Bedankt euch bei der EU..Sie stellten die Regularien auf. In NRW handelt man eigentlich gegen diese Verordnung. Glück demjenigen der dort wohnt. Da geht es.....noch.... (Noch mehr Glück ist es wenn man eine APO Postadresse der US Army hat.) |
19.08.2017, 23:08 | #33 | |
Gold-Mitglied Registriert seit: 30.11.2006
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Zitat:
Dazu sei gesagt: Das CE Zeichen ist so aussagekräftig wie Meinung einer Wahrsagerin, da jeder Hersteller sich die CE Prüfung selbst verleihen kann, wenn er der Meinung ist nach CE Normen zu produzieren, eine unabhängige Stichprobenprüfung ist bei der Masse an Waren fast nicht zu erwarten und selbst ein nicht geringer Teil der Zollbeamten ist nicht in der Lage CE Zeichen (EU) und CE Zeichen (China) zu unterscheiden, da Zertifizierungen nur sehr umständlich bis garnicht einzusehen sind. Daher ist zumindest die erste Hürde sehr fraglich, fast schon als überflüssig da eigentlich nicht mehr aussagekräftig, anzusehen. | |
???
Geändert von Doug (23.09.2017 um 21:06 Uhr). |
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20.08.2017, 07:40 | #34 |
Gold-Mitglied Name: Steve
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Ich bekomm es mit der Angst zu tun. Meine Lieferung ist vom Flughafen Frankfurt ins IFS Speyer gegangen. Und das liegt doch in RP. Laut tracking.
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20.08.2017, 09:21 | #35 | |
Gold-Mitglied Registriert seit: 03.10.2008
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Zitat:
Solange die das zu "deinem" Zollamt durchschieben ist doch (sofern du da nie Probleme hatest) alles i.O. Interessant wird es erst wenn die dort die Verzollung machen. | |
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20.08.2017, 10:56 | #36 |
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Ich hoffe, dass "mein" Zollamt noch lange nichts von den EC- Bestimmungen weiß bzw. diese nicht umsetzt.
Sonst ist der Markt für US lightbars ziemlich schnell ein Binnenmarkt... |
23.08.2017, 11:01 | #37 |
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Das ist mein Zollamt. Keine Wartezeiten, keine Fragen, niemand wollte ins Paket schauen. Und nun liegt bei mir im Kofferraum...
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23.08.2017, 14:36 | #38 |
Bronze-Mitglied Registriert seit: 04.01.2016
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Das freut mich für Dich.
Bei mir machen Sie jedes Mal eine Beschau |
23.08.2017, 16:59 | #39 |
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Die werden schon wissen warum...
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25.08.2017, 16:26 | #40 | |
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Zitat:
Da hast du erst mal Recht,Doug..Sicher muß oder darf der Hersteller selbst seine Waren mit einem CE Zeichen versehen. Die Problematik beginnt aber wenn der Zoll bei Verdacht die Rechtmäßige Verwendung oder Vergabe des CE Zeichen auf einer Ware in Frage stellt bzw. anzweifelt. Da DU die Einfuhr der Ware anstrebst bist auch DU in der Beweisführungspflicht ob die Ware EU Konform ist, da DU sie ja in den Euroraum verbringen willst. Wohl dem der dann vom Hersteller dann ein CoC Schreiben oder ähnliches bekommt was dann akzeptiert wird. Eine Übersetzung ins Deutsche bei einer Bedienungsanleitung ist schnell geschehen. Manchmal akzeptiert man eine einfache Übersetzung ,manchmal muß diese von einem vereidigten Übersetzer vorgelegt werden. Auch hier gibt es unterschiedliche Vorderungen. Leider wird auch Missbrauch mit dem CE Zeichen betrieben und so langsam wacht der Zoll halt auf. | |
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