15.02.2010, 23:25 | #61 | |
Silber-Mitglied Name: Christopher
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Beiträge: 1.380
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Zitat:
http://bos-fahrzeuge.info/einsatzfah...tung_Saar_5132 Das Bild war damals vielleicht ein Akt... Es war nicht einfach beim Lauflicht alle LED beim blitzen zu erwischen. Jedoch gibt es im Saarland einen Delfis mit Powerblitz der als Reservefahrzeug beim Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung läuft: http://bos-fahrzeuge.info/einsatzfah...tung_Saar_2037 Wobei man sagen muss das dieser Delfis ein schnell beschafftes Vorführfahrzeug war, deshalb die saarland-untypische zweite Schiebetüre. Derzeit sieht es auch so aus, als wenn es keine weiteren Delfis mehr im Saarland geben wird, da man nun nur noch Koffer-RTW beschaffen möchte. Ausnahme werden wohl wie zuvor Rettungswachen bilden in die keine Koffer-RTW rein passen. Von der Lichtleistung kann ich mich beim Delfis nicht beschweren. Ich fahre ihn zwar nicht selber, habe ihn aber des öfteren im Nacken oder sehe ihn an meinem Haus vorbei hornen. Im Gegensatz zum alten NEF oder den alten und neuen RTW (RTK6-SL & TOPas) auf der heimischen Rettungswache habe ich den noch nie übersehen, sowohl bei Tag, als auch bei Nacht! Gerade die Umstellung von Lauflicht auf den synchronen Blitz hat das nochmal verbessert. | |
22.03.2010, 17:54 | #62 |
Gold-Mitglied Registriert seit: 17.12.2006
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So, jetzt bin ich etwas schlauer!
Wenn an einem Einsatzfahrzeug eine Sondersignalanlage (Blaues Blinklicht - RKL auf dem Dach) vorhanden ist, können Frontblitzer mit Bauartgenehmigung ohne weitere Eintragung in die Papiere nachgerüstet werden, da Frontblitzleuchten in der StVZO geduldet werden. Für das Nachrüsten von Heckblitzleuchten in der Heckklappe muss ein Ausnahmegenehmigung einegholt werden. Wenn die Ausnahmegenhemigung da ist, dann müssen die Heckblitzleuchten noch vom TÜV abgenommen werden und in die Papiere nachgetragen werden. Einbauvorschriften sind einzuhalten (nur mit eingeschaltetem Blaulicht, synchron, usw.). |
Geändert von Blaulicht05 (22.03.2010 um 21:15 Uhr). |
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22.03.2010, 18:48 | #63 |
Gold-Mitglied Registriert seit: 22.11.2006
Beiträge: 4.373
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Hast du da was schriftliches zu?
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22.03.2010, 21:15 | #64 |
Gold-Mitglied Registriert seit: 17.12.2006
Beiträge: 6.552
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Sehr freundliche telefonische Auskunft der FG Hänsch.
Dort habe ich nach einiger Zeit endlich jemanden gefunden, der mir auf meine Fragen antworten konnte. Bei anderen Firmen und Fahrzeugaufbauern konnte mir man das leider auch nicht beantworten..., was mich doch schon sehr verwundert hat... |
Geändert von Blaulicht05 (22.03.2010 um 21:19 Uhr). |
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22.03.2010, 21:36 | #65 |
Gold-Mitglied Name: Lars
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Das Obere gilt aber nicht für zusätzlich gerichtete Warnanlagen, oder.. !
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Klaag niet..... maar vecht!!!
MARTIN-Horn® Ein Weltbegriff... |
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22.03.2010, 22:00 | #66 |
Gold-Mitglied Registriert seit: 17.12.2006
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Das gilt für zusätzliche gerichtete Warnleuchten (blau), mit nur einer Abstrahlrichtung.
Frontblitzer (mit Typengenehmigung) sind ohne Probleme bei Einsatzfahrzeugen nachzurüsten, wenn Einbaubedingungen eingehalten werden. Heckblitzer nur mit Ausnahmegenehmigung, die es bei der zuständigen Kfz-Behörde gibt. Einbaubedingungen sind natürlich auch dort einzuhalten. |
Geändert von Blaulicht05 (22.03.2010 um 22:02 Uhr). |
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22.03.2010, 22:05 | #67 |
Gold-Mitglied Name: Lars
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Beiträge: 2.513
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Ahja
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Klaag niet..... maar vecht!!!
MARTIN-Horn® Ein Weltbegriff... |
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22.03.2010, 22:07 | #68 |
Gold-Mitglied Registriert seit: 17.12.2006
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Wenn da jemand etwas anderes schriftlich hat, bitte mitteilen!
Hat sich aber so angehört, als hätte der nette Herr der FG Hänsch da wirklich Ahnung von gehabt! |
22.03.2010, 23:44 | #69 |
Bronze-Mitglied Name: Michi
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Nachdem ich hier jetzt ein bisschen gelesen habe,
finde ich das ist der richtige Thread für meine Frage: Abgesehen vom Springlicht und den Front"blinkern" ist es eigentlich erlaubt das die Martin zusammen mit der WA3 läuft? Ihr seid doch darin gewissermaßen Profis http://www.youtube.com/watch?v=8oiqQ...eature=channel |
22.03.2010, 23:48 | #70 |
Gold-Mitglied Registriert seit: 04.05.2004
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nein
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22.03.2010, 23:55 | #71 |
Bronze-Mitglied Name: Dirk
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Ort: Berlin
Beiträge: 823
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Ich bin eine Zeit lang einen baugleichen RTW gefahren. Die WA3 und Martin waren umschaltbar. Wenn man das geschickt machte, fuhr man mit beiden Anlagen, sofern sich die Nachlaufzeiten der Anlagen überschnitten.
Ja: es ist der größte Schwachsinn. Und gefährlich obendrin, da der Wahlschalter im Fahrer-Cockpit ist. Und somit für den Beifahrer an sich nicht erreichbar. ABER: dieses Video zeigt den RTW auf der Loveparade in Berlin. Da liefen dermaßen viele Zugedröhnte und sich zudröhnende rum, dass das fast schon Notwehr war, so zu fahren. Was für´n Glück, dass die Loveparade aus Berlin weg ist...... NEIN, ich saß nicht hinter´m Steuer. |
Meine Meinung erhebt nicht den Anspruch, jedem gefallen zu wollen. Wenn sie Dir nicht gefällt, hast Du ein Problem: nämlich das Problem, dass mich Dein Problem nicht interessiert.
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23.03.2010, 14:52 | #72 | |
Silber-Mitglied Name: Christoph
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Zitat:
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23.03.2010, 16:08 | #73 | |
Gold-Mitglied Name: Wilhelm
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Beiträge: 4.506
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Zitat:
TÜV: "Mich stört es nicht - sieht doch toll aus.." LRA: "Wieso sollen wir was gegen eine Heckabsicherung haben? Die Birnen sind doch dafür da..?!?" In die Papiere brauchen wir auch nichts eintragen lassen. "Sonder-KFZ" reicht vollkommen.. (Nichteinmal die Blaulichter oder so sind da eingetragen worden..) Also wir bauen daher in das Fahrzeug ein paar "Heck-Birnen" ein.. | |
Never change a running system - never run a changed system!
Geändert von techniker (23.03.2010 um 16:12 Uhr). |
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11.01.2011, 21:25 | #74 |
Silber-Mitglied Registriert seit: 04.10.2006
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Aus aktuellem Anlaß habe ich mal eine Frage:
Welche Zulassung haben die LED Module der Delfis-Kisten? Zählt der gesamte Dachaufbau als Kennleuchte (Balken), oder bilden die einzelnen Module lediglich einen 360° Verbund aus richtungsgebundenen Kennleuchten? Hat jemand Fotos oder Unterlagen zur Prüfnummer? |
12.01.2011, 13:37 | #75 |
Silber-Mitglied Registriert seit: 04.10.2006
Beiträge: 1.415
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Habe bei KBA nachgefragt: Bei den Delfis-Kisten ist der Dachaufbau quasi der Balken, also eine recht unförmige 360° Kennleuchte und in dieser Form zugelassen. Die reine Verwendung gerichteter Kennleuchten zum Erreichen der 360° (als Eigenbau) ist also nicht zulässig.
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12.01.2011, 16:37 | #76 |
Bronze-Mitglied Name: Michi
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Ort: Gauting
Beiträge: 712
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Interessant das zu erfahren, hätt ich jetzt nicht gedacht.
Wird halt etwas unförmig, in unseren Regalen halt, aber wer hat schon ne 5,60m Rundumleucht |
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