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Alt 13.10.2015, 14:13   #1
Bayern-Modder

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Name: Jonas
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Servus alle miteinand!

Ich habe heute mal über etwas nachgedacht. Es gibt ja die Nano mobil in gelb.
Dürfte ich den theoretisch als Absicherung als Privatanwender nehmen? Die RWS Nanos sind ja auch zugelassen.

Nur mal als reine Frage, weil es mich interessiert,

gruß Jonas




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Alt 13.10.2015, 22:46   #2
WhelenVector

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Name: Lars
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Ich würde sagen: NEIN.
Weil: Das Nano Modul im Nano mobil ist ja genau das eines Nano RWS Systems. Da das Modul jedoch umgebaut vorliegt, eben als 'mobil', müsste die Zulassung des Nano mobil's im Sinne des §53a Abs.3 StVZO ihre Gültigkeit verlieren.

Bin aber auch gerne anderen Antworten aufgeschlossen!





Geändert von WhelenVector (14.10.2015 um 22:41 Uhr). Grund: Grammatik läst grüßen!
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Alt 14.10.2015, 22:20   #3
Bayern-Modder

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Name: Jonas
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Ja, dachte schon sowas.

Hat jemand was genaues?




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Alt 15.10.2015, 01:26   #4
raoul

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Zitat:
Zitat von Bayern-Modder Beitrag anzeigen
Ja, dachte schon sowas.

Hat jemand was genaues?
Ja, die Firma Hänsch...

Sputnik nano mobil

Zulassung:

nach ECE-R 65: Zur Zeit gibt es noch keine verbindliche Zulassungsvorschrift für mobile, gerichtete Warnanlagen - Ausnahmegenehmigung erforderlich

nach Richtlinie 72/245/EWG: e1 03 4972

Die nano mobil haben also derzeit gar keine Straßenzulassung, weder nach ECE-R65 noch national vom KBA. Somit sind die auch nicht für Privatanwender nutzbar. Der Einsatz bedarf einer Ausnahmegenehmigung.
Richtlinie 72/245/EWG ist die KFZ-EMV-Richtlinie, hat also nichts mit dem Einsatz im Straßenverkehr zu tun.

Geändert von raoul (15.10.2015 um 01:38 Uhr).
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Alt 15.10.2015, 08:18   #5
Bayern-Modder

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Dass der keine Zulassung hat liegt einfach daran dass es ein Dashlight/Scheibenblitzer ist, und die in Deutschland alle eine Ausnahmegenehmigung brauchen. Scheibenblitzer sind bei uns alle nicht zugelassen.




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Alt 15.10.2015, 17:58   #6
Blaulicht05

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Ganz genau. Bestes Beispiel ist der Scheibenblitzer L65 von Standby. Da hing auch extra ein Schild am Messestand... Mit ECE R65 Zulassung usw. Scheibenblitzer in Deutschland nur mit Ausnahmegenehmigung.




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Alt 17.10.2015, 20:04   #7
Medic

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War man nicht in einem anderen Tread mal zum Ergebnis gekommen, dass die Abstrahlrichtung nicht vorgegeben ist? Oder war das nur beim Hella BST?
Wenn der Nano selbst eine KBA-Zulassung hat, dann sollte es doch egal sein, ob er in einem Gehäuse (Scheibenhalterung) eingebaut ist, oder nicht. Er wird dadurch ja in seiner technischen Spezifikation nicht verändert. Müssten dann nur eben zwei sein, die synchron blitzen.
Oder hab ich da jetzt irgendwo 'nen Denkfehler drin?

Grüße,
Marcel
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