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Alt 17.04.2010, 09:48   #1
techniker

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Name: Wilhelm
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Standard Grille-Signal?

Wer darf wo rechtlich und zulassungstechnisch das Grille-Signal wozu verwenden? Irgendwie finde ich zu dem Thema nichts..
Wo ist es geregelt, wie das Grille-Signal definiert ist?

Weiß jemand dazu was genaueres?




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Alt 17.04.2010, 10:06   #2
Jango112

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Achtung! Halbwissen/persönliche Einschätzung:

[Mutmaßung]
Die "Grille" soll ankommende Funksprüche an die Einsatzkräfte signalisieren, wenn sie sich (an einer Einsatzstelle) außerhalb des Fahrzeuges befinden.

So kann z.B. die RTK6 so programmiert werden, dass die Kennleuchten angehen wenn ein Funkspruch ankommt.

Ich gehe davon aus, dass die "Grille" nicht als Sondersignal definiert ist, sondern als akusitsches Signal im Funksektor.
Damit ist eine Verwendung als Signal im Straßenverkehr nicht drin.

Gegen die Nutzung durch BOS spräche also nichts.
[/Mußmaßung]




"Das Problem bei Zitaten aus dem Internet ist, dass man nie weiß, ob sie auch echt sind."
Galileo Galilei (1638)

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Alt 17.04.2010, 10:10   #3
techniker

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..dann wäre aber die Frage, wozu es die Grille-Taste gibt?




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Alt 17.04.2010, 10:23   #4
Hilde 30-23

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Name: Stefan
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Zitat:
Zitat von techniker Beitrag anzeigen
..dann wäre aber die Frage, wozu es die Grille-Taste gibt?
War das nicht irgendwie als "Polizeikräfte-Abzugssignal" im Ausland?
Irgendwas hatte ich in dieser Richtung mal darüber gelesen. War glaub ich sogar im Werkstatthandbuch.

Edit:
Gefunden!
Seite 103: Freigabe der Taste 5 für Grille-Signal z. B. Rückzugssignal in Österreich (nur ES)


Ich denke auch, das es für dieses Signal keine genaue Klangbeschreibung gibt. Bei der TOP-1 zum Beispiel ist die Grille ein Piepton mit Pause.

Der Aufbau ist wie folgt beschrieben:
Frequenz: ca. 1200 Hz
Ablauf: Pause 0,5 s, Ton 0,5 s, Pause 0,5 s




Beste Grüße,
Stefan!

Geändert von Hilde 30-23 (17.04.2010 um 10:31 Uhr).
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Alt 17.04.2010, 10:33   #5
techniker

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Stimmt, da steht ein Verwendungsbeispiel für Österreich: "z.B. Rückzugssignal in Österreich". Wie sieht es aber für die BRD aus? Verwendung erlaubt? Für wen? Für was?

----------

Ist das dann evtl. ein nicht näher definierter Zusatzton "zur freien Verwendung"?
Quasi so etwas wie die normale KFZ-Hupe, nur hald für den BOS-Bereich?




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Alt 17.04.2010, 10:35   #6
Jango112

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Stimmt - da war was mit "Rückzugssignal".
Rückzug ist in D nicht vorgesehen - dazu ließe sich nun auch lang und breit philosophieren (aber das hat nichts mit der Fragesellung zu tun ).

Codierung 21 (DIN/ES) ist ja wohl auch nur für den Euro-Raum, außer Deutschland gedacht.

[edit]
Unsere Streifenwagen haben weder die "Grille", noch Funkaufschaltung nach außen. Die Funktion wurde beim K-BT6 totgelegt - wegen Datenschutz. Beim BT200 ist sie nicht feigeschaltet.

Damit gehe ich mal davon aus, dass die "Grille" nicht für die deutsche Polizei ged/macht ist.
[/edit]




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Geändert von Jango112 (17.04.2010 um 10:38 Uhr).
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Alt 17.04.2010, 11:15   #7
techniker

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Ich habe auch schon mal gehört, dass die Polizei die Grille in D für blinde Autofahrer verwendet hat, die das StoPo nicht mitbekommen haben..
Habe aber dazu keine gesicherte Quelle..




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