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Alt 18.12.2009, 17:06   #1
86/82-1

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http://www.fg-haensch.de/pdf_files/P...nik%20nano.pdf

Kennt jemand das Produkt? Ich finde es gut dass Hänsch sowas jetzt auch macht!
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Alt 18.12.2009, 18:03   #2
Real Tazmedic

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Vor allem dass sie es in die Effekta-Serie genommen haben. Trotzdem frage ich mich, wie das mit der Zulassung funktionieren soll.

Weil "e1" ist nicht §53....




Meine Meinung erhebt nicht den Anspruch, jedem gefallen zu wollen. Wenn sie Dir nicht gefällt, hast Du ein Problem: nämlich das Problem, dass mich Dein Problem nicht interessiert.
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Alt 18.12.2009, 18:07   #3
86/82-1

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Zitat:
Zitat von Real Tazmedic Beitrag anzeigen
Vor allem dass sie es in die Effekta-Serie genommen haben. Trotzdem frage ich mich, wie das mit der Zulassung funktionieren soll.

Weil "e1" ist nicht §53....
Ja also e1 ist irgendwie nicht so ganz das richtige... aber da das Lauflicht außen am Fahrzeug angebrcht werden soll bzw. in 99% der Fälle dauerhaft sichtbar ist muss der Tüv es ja abnehmen und dem reicht "e1" um es einzutragen.
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Alt 18.12.2009, 18:21   #4
Real Tazmedic

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Mir aber nicht. Ich will das Teil haben und brauche dafür §53..




Meine Meinung erhebt nicht den Anspruch, jedem gefallen zu wollen. Wenn sie Dir nicht gefällt, hast Du ein Problem: nämlich das Problem, dass mich Dein Problem nicht interessiert.
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Alt 18.12.2009, 18:55   #5
86/82-1

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Zitat:
Zitat von Real Tazmedic Beitrag anzeigen
Mir aber nicht. Ich will das Teil haben und brauche dafür §53..
Achso sorry hab vergessen dass es Effekta ist und somit auch für Privatleute zugelassen sein sollte... Mh ich schicke mal eine Mail an Hänsch und frage mal nach denn ein E sollte schon drinn sein zumal ja die Sputnik keine Farbe haben die man von hinten sehen könnte wären der Fahrt.
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Alt 18.12.2009, 19:13   #6
Raser6000

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Frag dann gleich nach dem Preis.
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Alt 18.12.2009, 19:49   #7
UKR

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Zitat:
Zitat von 86/82-1 Beitrag anzeigen
aber da das Lauflicht außen am Fahrzeug angebrcht werden soll bzw. in 99% der Fälle dauerhaft sichtbar ist muss der Tüv es ja abnehmen und dem reicht "e1" um es einzutragen.
e1 ist aber EMV und das reicht für eine Eintragung nicht aus. Ferner kann ich mir nicht vorstellen, daß die Lauflichtfunktion im Rahmen der ABG zulässig ist. Ich schätze mal eher, es läuft wie bei den bisher zugelassenen Signalmastern:

Die einzelnen Leuchtkörper besitzen eine lichttechnische Zulassung und dürfen daher als "Blinkleuchte" bzw. "zusätzliche Warnleuchte" verbaut werden. Der Blinkbetrieb ist dann generell als Warnung zulässig - die Lauflichtfunktion hingegen bedarf einer Ausnahmegenehmigung.

Das Privatleute verkehrsführendes Licht zeigen dürfen, halte ich für fragwürdig. Insbesondere dahingehend, daß man bisher nicht einmal den BOS zugetraut hat, verantwortungsvoll mit diesen Einrichtungen umzugehen.
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Alt 18.12.2009, 20:05   #8
86/82-1

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Zitat:
Zitat von UKR Beitrag anzeigen
e1 ist aber EMV und das reicht für eine Eintragung nicht aus. Ferner kann ich mir nicht vorstellen, daß die Lauflichtfunktion im Rahmen der ABG zulässig ist. Ich schätze mal eher, es läuft wie bei den bisher zugelassenen Signalmastern:

Die einzelnen Leuchtkörper besitzen eine lichttechnische Zulassung und dürfen daher als "Blinkleuchte" bzw. "zusätzliche Warnleuchte" verbaut werden. Der Blinkbetrieb ist dann generell als Warnung zulässig - die Lauflichtfunktion hingegen bedarf einer Ausnahmegenehmigung.

Das Privatleute verkehrsführendes Licht zeigen dürfen, halte ich für fragwürdig. Insbesondere dahingehend, daß man bisher nicht einmal den BOS zugetraut hat, verantwortungsvoll mit diesen Einrichtungen umzugehen.
Der Tüv kann fast alles eintregen und EMV ist schonmal erforderlich damit klar ist dass das gerät das Fahrzeug nicht stört.
Was mit dem rest ist weiß ich nicht...
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Alt 18.12.2009, 20:06   #9
FedSigAerodynic

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Von denen habe ich auch mal ein Video gedreht.

http://www.youtube.com/watch?v=_H9wY4zXqPs
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Alt 18.12.2009, 20:08   #10
UKR

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Zitat:
Zitat von 86/82-1 Beitrag anzeigen
Der Tüv kann fast alles eintregen und EMV ist
Sicher, als Einzelabnahme. Dürfte aber in lichttechnischen Belangen etwas schwierig sein.

Preislich lag das Ding wohl bei 1400 oder so
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Alt 18.12.2009, 22:44   #11
Blaulicht05

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Also das System selbst ist sehr gut! Allerdings nicht ganz günstig und auch nicht nach §35 für Privatfahrzeuge zugelassen. Das System ist eher für Feuerwehrfahrzeuge, etc. gedacht.
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Alt 18.12.2009, 23:21   #12
86/82-1

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Zitat:
Zitat von Blaulicht05 Beitrag anzeigen
Also das System selbst ist sehr gut! Allerdings nicht ganz günstig und auch nicht nach §35 für Privatfahrzeuge zugelassen. Das System ist eher für Feuerwehrfahrzeuge, etc. gedacht.
Die Frage ist dann aber wieso Hänsch es unter der Effekta Reihe verkauft die ja für privat PKW zugelassen ist.
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Alt 18.12.2009, 23:35   #13
UKR

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Dazu muß man wissen, daß die Effekta Produkte nicht ausschließlich für Privatanwender entwickelt werden, sondern insbesondere für Einsatzfahrzeuge. Die haben nämlich das Problem, daß es lt. StVZO keine gerichteten Leuchten (gelb) nach hinten gibt. Um denoch die rückwärtige Absicherung zu erhöhen, muß also ein zugelassenes Produkt her. Daher der Umweg über den §53a StVZO, als zusätzliche Warnleuchte.
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Alt 18.12.2009, 23:46   #14
Oldi69

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viel zu teuer! Bei Privat-PKWs lieber nen komplettes set von FS oder Code3 nehmen, der TÜV trägt alles ein sofern man bei der richtigen Werkstatt)
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Alt 19.12.2009, 15:12   #15
Blaulicht05

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Zitat:
Zitat von UKR Beitrag anzeigen
Dazu muß man wissen, daß die Effekta Produkte nicht ausschließlich für Privatanwender entwickelt werden, sondern insbesondere für Einsatzfahrzeuge. Die haben nämlich das Problem, daß es lt. StVZO keine gerichteten Leuchten (gelb) nach hinten gibt. Um denoch die rückwärtige Absicherung zu erhöhen, muß also ein zugelassenes Produkt her. Daher der Umweg über den §53a StVZO, als zusätzliche Warnleuchte.

Ganz genau.
Die anderen Heckwarnanlagen von Hänsch sind auch EFFEKTA !
Wie UKR geschrieben hat, sind die EFFEKTA nicht nur für Privatfahrzeuge.
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Alt 19.12.2009, 15:20   #16
UKR

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Der Markt wäre ohnehin viel zu klein.
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Alt 19.12.2009, 15:21   #17
Blaulicht05

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Ja, wir können froh sein, dass die Sputnik nano in gelb eine Zulassung nach §53 haben.
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Alt 19.12.2009, 15:22   #18
UKR

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...und so einen günstigen Preis
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Alt 19.12.2009, 15:23   #19
Blaulicht05

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Also ICH kann mich nicht beschweren.
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Alt 19.12.2009, 15:24   #20
UKR

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Ich auch nicht, ich benutze Whelen. Jetzt aber genug mit OT.
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