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Kategorie: Recht-Lexikon
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"Ausrüstung und Verwendung von Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht) und von Warnvorrichtungen mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) an Einsatzkraftfahrzeugen der Feuerwehren, der Einheiten und Einrichtungen der Gefahrenabwehr und des Rettungsdienstes"
werden in Nordrhein-Westfalen aktuell durch den so genannten "Blaulicht-Erlass" von 2004 vorgeschrieben. Auf die älteren Fassungen von 1978 und 1984/1987 wird hier nur zum historischen Verständnis der Entwicklung hingewiesen. |
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