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Verhandlungsbasis Verhandlungsbasis

Verhandlungsbasis

Synonyme: VHB
 
Eingetragen von Jango112, 24.02.2015 23:17 Uhr

Letzte Überarbeitung von Jango112, 24.02.2015 23:18 Uhr
Bei Angeboten mit "VHB" oder "VB" sollte immer ein zu verhandelnder Preis angegeben sein!

Zitat:
Zitat von Wikipedia
Als Verhandlungsbasis (Abkürzung: VB oder auch VHB) bezeichnet man einen Preis bei einem Handel, den der Verkäufer möglichst erreichen möchte und der als untere oder obere Schranke gilt. Da der Preis nicht fix ist, können Verkäufer und Käufer den Preis nach unten oder oben korrigieren. Nach oben geschieht dies in der Regel, wenn es mehrere potenzielle Käufer gibt, die sich daher überbieten. Nach unten geschieht dies, wenn sich der Käufer und Verkäufer nach Sichtnahme, z. B. aufgrund vorhandener Mängel oder weil der Käufer bereit ist, eine größere als die angebotene Menge abzunehmen, auf einen geringeren Kaufpreis einigen.

Eine Verhandlungsbasis wird üblicherweise bei Gebrauchtartikeln angegeben.

Der Begriff setzt die gleichzeitige Nennung einer konkreten Preisvorstellung voraus. Fehlt diese, so ist der Preis Verhandlungssache (Abkürzung: VS).

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