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Kategorie: Sondersignal-Lexikon
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Die Bauform B beinhaltet die bekannten Aufbauleuchten, welche über drei Schrauben fest am Fahrzeug oder am Montageort fixiert werden. Diese Leuchten sind nicht wie die der Form A abnehmbar. Selbstredend ist auch bei diesen Leuchten die Baugröße innerhalb gewisser Grenzen festgelegt. Um die hier größeren Spielräume nochmals zu unterteilen, sieht die DIN 14 620 zwei unterschiedliche Baugrößen vor, die kleinere Baugröße 1 und die größere 2. Baugröße 1: Wichtigste Festlegung der Größe B 1 ist der Lochkreisdurchmesser für die Montageschrauben und -bohrungen. Er beträgt exakt 130 mm und beinhaltet drei Bohrungen ø 6,5 mm im Winkel von jeweils 120° (also symmetrisch). Die größte Sockelbreite darf 145 mm (gemessen: Außenkante Sockel) nicht überschreiten, die Bauhöhe ist auf maximal 210 mm (ohne Unterleggummi) festgelegt. Diese Leuchten müssen durch keilförmige Unterleggummis, Blechkonsolen oder andere Arten der Halterungen exakt waagerecht montiert werden, so wie natürlich auch die Leuchten der Bauform A. Baugröße 2: Für diesen größeren Typ gilt: Lochkreisdurchmesser 200 mm, Bohrungen (Lochkreis) wie bei der B 1-Leuchte ø 6,5 mm im Winkel von jeweils 120°. Maximale Sockelbreite 240 mm und maximale Bauhöhe (ohne Unterleggummi) 255 mm. Natürlich müssen auch diese Leuchten durch keilförmige Unterleggummis, Blechkonsolen oder andere Arten der Halterungen exakt waagerecht montiert werden, so dass das Lampengehäuse bei unbeladenem Fahrzeug vollkommen im Lot steht. (Quelle: Pecco Becker) |
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