Zitat:
Zitat von UKR
Das stimmt so nicht. Die Sonderrechte bestehen bei Feuerwehr und Rettungsdienst genau wie bei der Polizei - lediglich beim Rettungsdienst sind sie fahrzeuggebunden. Den Einsatz einer blauen Kennleuchte bedarf es zur Wahrnehmung von Sonderrechten grundsätzlich nicht.
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wieso ich dann allerding eine Strafe bekomme weil ich im Einsatz ein rot beklebtes Einsatzfahrzeug mit gut sichtbarer rtk6 auf dem Dach keine 5 Meter hinter einer Kreuzung abgestellt habe verstehe ich dann immrnoch nicht.
In der Fahrschule wird einem hier beigebracht Blaulicht an =Sonderrechte Blaulicht aus = nomrales Fahrzeug
Blaulicht kaputt=Einsatzfahrt beendet.