Zitat:
Zitat von 86/82-1
In der Fahrschule wird einem hier beigebracht Blaulicht an =Sonderrechte Blaulicht aus = nomrales Fahrzeug
|
Das ist falsch. Die Sonderrechte haben mit Blaulicht rein garnichts zu tun. Hier gilt allein der §35 StVO. Anders ist es bei den Wegerechten (§38 StVO), wobei zu deren Wahrnehmung immer noch das Horn gehört.