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Alt 13.03.2010, 20:20   #19
nfs112

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Name: Michael
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Zitat:
Zitat von Michel14_2 Beitrag anzeigen
In Deutschland gilt folgendes:

Wie viel auch blinkt und blitzt man muß als Autofahrer kein Platz machen

nur dann wenn das Blinklicht zusammen mit Einsatzhorn verwendet wird § 38 Straßenverkehrs-Ordnung.

Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrtenoder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

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Das Rad muß nicht neu erfunden werden, es gibt es schließlich schon lange und es hat sich bewert.
ad1 gilt dies in Ö zum glück NICHT, denn hier gilt blaulicht UND/ODER tonfolgeanlage..

ad2 gibt es doch einen gewaltigen unterschied ob sich sachen BEWÄHRT haben, oder ob man sich nicht mehr weiterentwickelt.. zum jetzigen stand der technik mit den LED´s kann man nur sagen dass es momentan bis zur erfindung weiterer bzw neuerer technologien keinen anderen weg gibt um sich zeitgemäß abzusichern.
fans von drehlichtern oder strobes bleibt nur zu sagen dass man eben auch mit der zeit gehen muss und wer umbedingt sowas haben will, der soll sichs in den keller stellen. zum anschauen ists sicher recht nett. mehr aber auch nicht.
und nur um das klarzustellen.. das whelen fahrzeug oben ist ein SHOWCAR (wie auch schon erwähnt wurde), keiner wird sich led´s in den radkasten schrauben..
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