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#15 | ||
![]() Bronze-Mitglied Registriert seit: 06.02.2010
Beiträge: 205
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Wie viel auch blinkt und blitzt man muß als Autofahrer kein Platz machen nur dann wenn das Blinklicht zusammen mit Einsatzhorn verwendet wird § 38 Straßenverkehrs-Ordnung. Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrtenoder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden. ---------- Zitat:
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Geändert von Michel14_2 (13.03.2010 um 20:09 Uhr). |
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