Zitat:
Zitat von Blaulicht05
Für das Nachrüsten von Heckblitzleuchten in der Heckklappe muss ein Ausnahmegenehmigung einegholt werden.
Wenn die Ausnahmegenhemigung da ist, dann müssen die Heckblitzleuchten noch vom TÜV abgenommen werden und in die Papiere nachgetragen werden.
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Wir bauen gerade auch einen Kleintransporter zum MZF in Eigenleistung um und haben auf Nachfrage folgende Aussagen bekommen:
TÜV: "Mich stört es nicht - sieht doch toll aus.."

LRA: "Wieso sollen wir was gegen eine Heckabsicherung haben? Die Birnen sind doch dafür da..?!?"
In die Papiere brauchen wir auch nichts eintragen lassen. "Sonder-KFZ" reicht vollkommen.. (Nichteinmal die Blaulichter oder so sind da eingetragen worden..)
Also wir bauen daher in das Fahrzeug ein paar "Heck-Birnen" ein..