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:
Was ist hiervon zu halten?
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12.08.2010, 10:20
#
19
Peter
Administrator
Name: Peter
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Nickenich
Beiträge: 9.295
Wir sind ein öffentliches Forum und ich finde daher das Anraten zum begehen einer Ordnungswidrigkeit etwas bedenklich.
Wer privat sein Auto mit einer
Rundumleuchte
absichern möchte, der muss sich eine
Rundumleuchte
nach §53a Abs.3 StVZO zulegen.
˙˙˙uǝɟnɐʞ ʎɐqƎ ıǝq ɹnʇɐʇsɐʇ ǝuıǝ ɹǝpǝıʍ ǝıu ǝpɹǝʍ ɥɔI
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