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Alt 12.08.2010, 10:20   #1
Peter

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Name: Peter
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Wir sind ein öffentliches Forum und ich finde daher das Anraten zum begehen einer Ordnungswidrigkeit etwas bedenklich.

Wer privat sein Auto mit einer Rundumleuchte absichern möchte, der muss sich eine Rundumleuchte nach §53a Abs.3 StVZO zulegen.




˙˙˙uǝɟnɐʞ ʎɐqƎ ıǝq ɹnʇɐʇsɐʇ ǝuıǝ ɹǝpǝıʍ ǝıu ǝpɹǝʍ ɥɔI
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Alt 12.08.2010, 14:10   #2
Alteshaus21

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Wenn ich eine zugelassene nehme darf ich die immer drauf haben oder nur in stand?
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Alt 12.08.2010, 14:15   #3
Hummel Hummel

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Nur im Stand. Ansonsten muß sie eingetragen werden, und das bekommt nicht jeder.




MEINE-SAMMLUNG
Schwarz = Plus. Orange u. Braun = Minus.
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Alt 12.08.2010, 14:21   #4
1991berndh

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Eine Leuchte aus der Effekta Serie darfst du nur im Stand verwenden, auch wenn die Comet-E wahrscheinlich bis 250 km/h hält




MfG Bernd
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Alt 12.08.2010, 18:19   #5
Alteshaus21

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Ok gut zu wissen!
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Alt 12.08.2010, 20:22   #6
Chroffer

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An der Stelle mal gefragt: Verwenden heißt schon sie nur auf's Dach stellen oder heißt verwenden das sie eingeschaltet ist.
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Alt 13.08.2010, 16:10   #7
Alteshaus21

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Um noch mal auf dieses billig Fabrikat zurückzukommen: bringt die überhaupt etwas an leuchtkraft und der billige Preis kommt von der Verarbeitung und Langlebigkeit Oder kann man die sozusagen vergessen?
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Alt 13.08.2010, 17:27   #8
86/82-1

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Zitat:
Zitat von Alteshaus21 Beitrag anzeigen
Um noch mal auf dieses billig Fabrikat zurückzukommen: bringt die überhaupt etwas an leuchtkraft und der billige Preis kommt von der Verarbeitung und Langlebigkeit Oder kann man die sozusagen vergessen?
Bei einer guten Leuchte hast du eine Birne und einen Parabolspiegel der das Licht bündelt und weit leuchtet. Bei den billigen hast du so ein Teil das sich um die Leuchte dreht und nur einen Flackereffekt erzeugt...
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Alt 13.08.2010, 17:28   #9
Doug

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welche Leuchte meint ihr denn gerade?




???
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