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Alt 10.10.2010, 15:36   #8
Doku112

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Name: Christoph
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Zitat:
Zitat von DBW 2000 Beitrag anzeigen
Die RTK hat ihre Zulassung auf den Hauben aufgedruckt.

Also Richtigen LEuchtmittel mit richtiger Haube und du hast die Zulassung. Die ZSE brauchst du nicht, da sie nur das digitale Gehirn ist und die Verbraucher steuert. Über eine KBA Nummer verfügt die ZSE auch nicht, nur wie commander bereits sagte solltest du die Klangfolgeveriegelung beachten.

Wenn die eingebaut ist sehe ich persönlcih keine Probleme.
Die Klangfolgenveriegelung sollte ja durch Relais doch kein Problem sein.

Also müssen die LED-Module nicht Syncronisiert werden?

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Zitat:
Zitat von Hilde 30-23 Beitrag anzeigen
Hey, hey ..
Es ist die Klangfolgeverriegelung bei Kennleuchtenausfall gemeint.
Tut mir leid, falsch abgeschrieben aber ich wusste schon was gemeint war.
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