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Alt 10.10.2010, 14:41   #1
DBW 2000

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Die RTK hat ihre Zulassung auf den Hauben aufgedruckt.

Also Richtigen LEuchtmittel mit richtiger Haube und du hast die Zulassung. Die ZSE brauchst du nicht, da sie nur das digitale Gehirn ist und die Verbraucher steuert. Über eine KBA Nummer verfügt die ZSE auch nicht, nur wie commander bereits sagte solltest du die Klangfolgeveriegelung beachten.

Wenn die eingebaut ist sehe ich persönlcih keine Probleme.





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Alt 10.10.2010, 15:36   #2
Doku112

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Zitat:
Zitat von DBW 2000 Beitrag anzeigen
Die RTK hat ihre Zulassung auf den Hauben aufgedruckt.

Also Richtigen LEuchtmittel mit richtiger Haube und du hast die Zulassung. Die ZSE brauchst du nicht, da sie nur das digitale Gehirn ist und die Verbraucher steuert. Über eine KBA Nummer verfügt die ZSE auch nicht, nur wie commander bereits sagte solltest du die Klangfolgeveriegelung beachten.

Wenn die eingebaut ist sehe ich persönlcih keine Probleme.
Die Klangfolgenveriegelung sollte ja durch Relais doch kein Problem sein.

Also müssen die LED-Module nicht Syncronisiert werden?

----------

Zitat:
Zitat von Hilde 30-23 Beitrag anzeigen
Hey, hey ..
Es ist die Klangfolgeverriegelung bei Kennleuchtenausfall gemeint.
Tut mir leid, falsch abgeschrieben aber ich wusste schon was gemeint war.
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Alt 10.10.2010, 15:41   #3
DBW 2000

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Wie ein Klangfolgeveriegelungsmodul im inneren exakt aufgebaut ist weiß ich nicht. Es kann sein das es den Stromverbrauch misst und nur bei Stromverbrauch das Horn einschaltet.

Bei der Lösung über Relais gibst du den Verbauchern ja nur Spannung ohne zu wissen ob diese wirklich in Funktion sind.





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Alt 10.10.2010, 15:46   #4
Doku112

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Zitat:
Zitat von DBW 2000 Beitrag anzeigen
Wie ein Klangfolgeveriegelungsmodul im inneren exakt aufgebaut ist weiß ich nicht. Es kann sein das es den Stromverbrauch misst und nur bei Stromverbrauch das Horn einschaltet.

Bei der Lösung über Relais gibst du den Verbauchern ja nur Spannung ohne zu wissen ob diese wirklich in Funktion sind.
Gibt doch separate Funktionsüberwachungsrelais. Man muss ja kein einfaches Relais zum billigsten Preis nehmen.

Aber kann mir jetzt mal jemand sagen ob die LED-Module wirklich definitiv nicht Syncronisiert werden müssen und keinen Taktgeber o.ä. benötigen?
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Alt 10.10.2010, 16:06   #5
techniker

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[VERMUTUNG]
Nachdem die originalen Leuchtmuster ein gleichzeitiges Aufleuchten beider Seiten zeigt, wird vermutlich keine Synchronisation nötig sein. Diese dient überwiegend dem einhalten der vorgeschriebenen Intensität.
[/VERMUTUNG]




Never change a running system - never run a changed system!
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Alt 10.10.2010, 16:52   #6
max a.

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Zitat:
Zitat von Doku112 Beitrag anzeigen
Gibt doch separate Funktionsüberwachungsrelais. Man muss ja kein einfaches Relais zum billigsten Preis nehmen.

Aber kann mir jetzt mal jemand sagen ob die LED-Module wirklich definitiv nicht Syncronisiert werden müssen und keinen Taktgeber o.ä. benötigen?
Nein müssen sie nicht, da die Module bei der RTK6-LED auch nicht synchronisiert sind.
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Alt 10.10.2010, 17:19   #7
Commander

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*lol*
Ein mal falsch geschrieben, schon etabliert.
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Alt 10.10.2010, 17:38   #8
Blaulicht

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Das ist ohne Probleme möglich bei der Drehspiegelanlage. Die Verriegelung ist möglich über das altbekannte Klangfolgesteuergerät, das haben wir bei uns auch verbaut.
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