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Alt 18.12.2010, 23:26   #5
Doku112

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Name: Christoph
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Zitat:
Zitat von NeusserSosimann Beitrag anzeigen
Ich finde die Idee gut solange du da nicht mit rum fährst.
Habe so etwas auch mal vor, weil ich ein bekennender Hobbyausbauer bin !!!
Im Fahrzeugschein müsste nur Sonderkfz stehen aber nichts vom genauen Typ der Signalanlage.
Nö, rumfahren kommt da für mich nicht in Frage. Kann es als Privatperson ja nicht zulassen. Aber vieleicht verkaufe ich es wieder wenn es fertig ist weil ich das nächste Ausbauen möchte. Gerade wegen eventuellem weiterverkaufen möchte ich dass alles TÜV-gerecht ist.

Zitat:
Zitat von chspandl
Ich meine das zumindest, sofern die RTK fest verbaut ist, die neue Fahrzeughöhe eingetragen werden muss.
Unter "Bemerkungen" im Fahrzeugschein steht nur die neue Höhe inklusive Dachreling...
Zitat:
Zitat von GinTonic
Ja es reicht! Es muss nur die neue Höhe geändert werden.
In Deutschland ist ja, wie bekannt, nicht immer alles koscher: Wurde das Fahrzeug in Eigenregie ausgebaut, so wird das schon mal gerne vergessen.

Bei einem Ausbauer würde ich auf schlampigkeit oder Kostenbremse tippen. Dann sollte man allerdings überlegen, ob man da nochmal was machen lässt.
Laut Fahrzeugbrief war das Fahrzeug erst ein Privatwagen und wurde von der Feuerwehr dann gebraucht gekauft und umgebaut.
Kann ich somit die RTK4 in eine RTK6 ändern ohne TÜV-Gutachten da "Sonder-KFZ Feuerwehrfahrzeug" reicht? Die Höhe wird sich ja nicht großartig ändern, müsste man Messen.
Frontblitzer hingegen müssten wieder extra aufgeführt werden, oder?

Vielen Dank für eure schnellen Antworten!
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