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#1 |
![]() Gold-Mitglied Name: Lars
Registriert seit: 28.06.2009
Ort: NRW
Beiträge: 2.523
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Ich finde die Idee gut solange du da nicht mit rum fährst.
![]() Habe so etwas auch mal vor, weil ich ein bekennender Hobbyausbauer bin !!!Im Fahrzeugschein müsste nur Sonderkfz stehen aber nichts vom genauen Typ der Signalanlage .
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Klaag niet..... maar vecht!!!
MARTIN-Horn® Ein Weltbegriff... |
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#3 | |||
![]() Silber-Mitglied Name: Christoph
Registriert seit: 14.11.2009
Ort: Dresden
Beiträge: 1.286
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Zitat:
Zitat:
Zitat:
Kann ich somit die RTK4 in eine RTK6 ändern ohne TÜV-Gutachten da "Sonder-KFZ Feuerwehrfahrzeug" reicht? Die Höhe wird sich ja nicht großartig ändern, müsste man Messen. Frontblitzer hingegen müssten wieder extra aufgeführt werden, oder? Vielen Dank für eure schnellen Antworten! | |||
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#4 |
![]() Bronze-Mitglied Name: Fabian
Registriert seit: 07.04.2006
Beiträge: 246
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Also "normalerweise" sollte da was von "eine oder mehrere Rundumkennleuchten für blaues Blinklicht" drin stehn...
Die "Amtliche Abkürzung aus den Fahrzeugpapieren" kann ich dir jetzt auf Anhieb nicht nennen ![]() Kann aber bei bedarf mal beim nächsten Kunden abschreiben ![]() MfG Fabsi |
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#5 |
![]() Silber-Mitglied Name: Christoph
Registriert seit: 14.11.2009
Ort: Dresden
Beiträge: 1.286
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Ich hab einfach mal den Fahrzeugschein abkopiert.
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#6 |
![]() Gold-Mitglied Name: Wilhelm
Registriert seit: 05.01.2008
Ort: BY, Opf.
Beiträge: 4.511
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Aus der Praxis weiß ich: Ja, müsste eingetragen sein - wird jedoch seltenst auch so gemacht..
![]() (Die Autos die ich bisher ausgebaut habe, fahren alle nur als SoKFZ ohne zusätzlicher HiOrg-Ausrüstungs-Eintragung umher..) Warum das so gehandhabt wird, konnte mir weder LRA, POL noch TÜV beantworten.. ![]() (und ja, auch die POL selber fährt ohne Eintragung herum..) |
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Never change a running system - never run a changed system!
Geändert von techniker (20.12.2010 um 12:03 Uhr). |
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#7 |
![]() Silber-Mitglied Name: Christoph
Registriert seit: 14.11.2009
Ort: Dresden
Beiträge: 1.286
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Ich hab da mal in einem Autohaus gefragt. Da hies es "Steht doch Feuerwehrfahrzeug drin" als ich erklärt habe worum es mir geht kam die Antwort "Na man muss doch niemanden noch extra erklären dass auf einem Feuerwehrfahrzeug ein Blaulicht gehört"...
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#8 |
![]() Bronze-Mitglied Registriert seit: 01.11.2003
Beiträge: 222
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Hallo !
Die Frage beantwortet sich eigentlich von selbst. Laut Kfz-Schein hanedelt es sich um ein Sonderkraftfahrzeug " Feuerwehr ". Diese dürfen laut StvZO §52 Abs.3 mit entsprechendem Blaulicht ausgestattet sein, daher erfolgt keine spezifizierte Eintragung. Lediglich die Gesamthöhe müsste dann geändert werden, wenn es sich um ein fest montierte Anlage handelt.
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