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Alt 18.12.2010, 23:08   #1
NeusserSosimann

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Name: Lars
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Ich finde die Idee gut solange du da nicht mit rum fährst.
Habe so etwas auch mal vor, weil ich ein bekennender Hobbyausbauer bin !!!
Im Fahrzeugschein müsste nur Sonderkfz stehen aber nichts vom genauen Typ der Signalanlage.




Klaag niet..... maar vecht!!!
MARTIN-Horn® Ein Weltbegriff...
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Alt 18.12.2010, 23:12   #2
chspandl

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Ich meine das zumindest, sofern die RTK fest verbaut ist, die neue Fahrzeughöhe eingetragen werden muss.
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Alt 18.12.2010, 23:26   #3
Doku112

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Zitat:
Zitat von NeusserSosimann Beitrag anzeigen
Ich finde die Idee gut solange du da nicht mit rum fährst.
Habe so etwas auch mal vor, weil ich ein bekennender Hobbyausbauer bin !!!
Im Fahrzeugschein müsste nur Sonderkfz stehen aber nichts vom genauen Typ der Signalanlage.
Nö, rumfahren kommt da für mich nicht in Frage. Kann es als Privatperson ja nicht zulassen. Aber vieleicht verkaufe ich es wieder wenn es fertig ist weil ich das nächste Ausbauen möchte. Gerade wegen eventuellem weiterverkaufen möchte ich dass alles TÜV-gerecht ist.

Zitat:
Zitat von chspandl
Ich meine das zumindest, sofern die RTK fest verbaut ist, die neue Fahrzeughöhe eingetragen werden muss.
Unter "Bemerkungen" im Fahrzeugschein steht nur die neue Höhe inklusive Dachreling...
Zitat:
Zitat von GinTonic
Ja es reicht! Es muss nur die neue Höhe geändert werden.
In Deutschland ist ja, wie bekannt, nicht immer alles koscher: Wurde das Fahrzeug in Eigenregie ausgebaut, so wird das schon mal gerne vergessen.

Bei einem Ausbauer würde ich auf schlampigkeit oder Kostenbremse tippen. Dann sollte man allerdings überlegen, ob man da nochmal was machen lässt.
Laut Fahrzeugbrief war das Fahrzeug erst ein Privatwagen und wurde von der Feuerwehr dann gebraucht gekauft und umgebaut.
Kann ich somit die RTK4 in eine RTK6 ändern ohne TÜV-Gutachten da "Sonder-KFZ Feuerwehrfahrzeug" reicht? Die Höhe wird sich ja nicht großartig ändern, müsste man Messen.
Frontblitzer hingegen müssten wieder extra aufgeführt werden, oder?

Vielen Dank für eure schnellen Antworten!
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Alt 19.12.2010, 22:16   #4
Fabpicard

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Also "normalerweise" sollte da was von "eine oder mehrere Rundumkennleuchten für blaues Blinklicht" drin stehn...

Die "Amtliche Abkürzung aus den Fahrzeugpapieren" kann ich dir jetzt auf Anhieb nicht nennen

Kann aber bei bedarf mal beim nächsten Kunden abschreiben

MfG Fabsi
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Alt 20.12.2010, 11:55   #5
Doku112

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Ich hab einfach mal den Fahrzeugschein abkopiert.
Miniaturansicht angehängter Grafiken
Klicke auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	Fahrzeugschein ELW.jpg
Hits:	1024
Größe:	147,6 KB
ID:	10249  
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Alt 20.12.2010, 12:01   #6
techniker

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Aus der Praxis weiß ich: Ja, müsste eingetragen sein - wird jedoch seltenst auch so gemacht..
(Die Autos die ich bisher ausgebaut habe, fahren alle nur als SoKFZ ohne zusätzlicher HiOrg-Ausrüstungs-Eintragung umher..)

Warum das so gehandhabt wird, konnte mir weder LRA, POL noch TÜV beantworten..
(und ja, auch die POL selber fährt ohne Eintragung herum..)




Never change a running system - never run a changed system!

Geändert von techniker (20.12.2010 um 12:03 Uhr).
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Alt 20.12.2010, 12:20   #7
Doku112

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Ich hab da mal in einem Autohaus gefragt. Da hies es "Steht doch Feuerwehrfahrzeug drin" als ich erklärt habe worum es mir geht kam die Antwort "Na man muss doch niemanden noch extra erklären dass auf einem Feuerwehrfahrzeug ein Blaulicht gehört"...
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Alt 20.12.2010, 17:15   #8
Dashmiser II

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Hallo !

Die Frage beantwortet sich eigentlich von selbst.
Laut Kfz-Schein hanedelt es sich um ein Sonderkraftfahrzeug " Feuerwehr ". Diese dürfen laut StvZO §52 Abs.3 mit entsprechendem Blaulicht ausgestattet sein, daher erfolgt keine spezifizierte Eintragung. Lediglich die Gesamthöhe müsste dann geändert werden, wenn es sich um ein fest montierte Anlage handelt.
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