Zitat:
Zitat von Dashmiser II
Hallo !
Die Frage beantwortet sich eigentlich von selbst.
Laut Kfz-Schein hanedelt es sich um ein Sonderkraftfahrzeug " Feuerwehr ". Diese dürfen laut StvZO §52 Abs.3 mit entsprechendem Blaulicht ausgestattet sein, daher erfolgt keine spezifizierte Eintragung. Lediglich die Gesamthöhe müsste dann geändert werden, wenn es sich um ein fest montierte Anlage handelt. 
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Okay, vielen Dank. Naja, ich war stuzig weil ich bei anderen Feuerwehr-Fahrzeugpapieren immer eine Eintragung gefunden hatte.