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#9 |
![]() Bronze-Mitglied Registriert seit: 01.11.2003
Beiträge: 222
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Hallo !
Die Frage beantwortet sich eigentlich von selbst. Laut Kfz-Schein hanedelt es sich um ein Sonderkraftfahrzeug " Feuerwehr ". Diese dürfen laut StvZO §52 Abs.3 mit entsprechendem Blaulicht ausgestattet sein, daher erfolgt keine spezifizierte Eintragung. Lediglich die Gesamthöhe müsste dann geändert werden, wenn es sich um ein fest montierte Anlage handelt.
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